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so würde dieser Umstand die Einführung der Orgel im jüdischen Gottesdienst keineswegs der Kategorie 'vi on'iynÄ entziehen, nachdem ohne Zweifel dieses Instrument einen spezifisch gottesdienstlichen Charakter nichtjüdischen Bekenntnisses erhalten hat?)
Ja, selbst Dinge, die an sich in viel geringerem Maße als die Orgel den spezifischen Charakter eines dem Judenthum fremden Kultus tragen, sind kraft dieses Gebotes "on'ivpnvi. dem Juden streng untersagt. So statuirt Maimonides die folgende Halacha: „Wer neben dem Altar, oder irgendwo in der Asara einen Baum pflanzt, und wenn er dies auch zum Schmucke und zur Verherrlichung des Tempels thäte, der verfällt der Geißelstrafe, denn es heißt: Du sollst nicht pflanzen eine Aschera, irgend einen Baum neben dem Altar des Ewigen, deines Gottes. Das war nämlich bei den Sternanbetern Gebrauch. Diese pflanzten Bäume an der Seite ihres Altars, damit das Volk sich dort versammele."^)
Also, wenn den Söhnen des fremden Bekenntnisses der Baum neben dem Altäre gar nicht Gegenstand der Anbetung, auch nicht im geringsten Zubehör einer gottesdienstlichen Handlung war, sondern nur zur Bezeichnung des Sammelpunktes oder zur Beschattung der Versammelten diente, auch dann verbietet dir die Thora neben dem Altar deines Gottes einen Baum zu pflanzen; und wenn du dabei nur die Absicht hättest, das Haus deines Gottes zu schmücken, du darfst es nicht, es ist fremder Brauch — wn rpn Gott, dein Gott verbietet es dir.
*) Vgl. 6 O"wp 'NO O"OON ; O'OSM D '-DO und Hirsch's Pentateuch, 3. B. M-, 18, 3.
8 ) O"n O"1OP 'NO 1'O O"OON-