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Der Mann sagte: ich stimme für die Orgel, doch unter der Bedingung, daß gleichzeitig die Thürme de» Tempels mit Glocken versehen werden; entweder Synagoge oder Kirche, nur kein Concertsaal! — Hierin, das muß man sagen, liegt wenigstens Konsequenz.
Die Orgelfreunde scheuen sonst auch bedenkliche Konsequenzen nicht. Das haben sie zur Zeit Cho- riners gezeigt, zu jener Zeit, als sie noch darauf aur- gingen, ihre Behauptungen mit den aus dem ha- lachischen Schriftthume geholten Gründen zu stützen. Da begegnen wir z. B. in dem bekannten Buche*) Pixel w» einer Argumentation merkwürdiger Art. Dieselbe stützt sich auf ein Gutachten des R. J. Kolon (lebte i. I. 5240 in Savoyen) und zieht zum Schluffe eine Konsequenz, die ungefähr so lautet: „So gut, wie es uns in unserer modernen Zeit erlaubt ist, einen Salonfrack zu tragen, so ist es uns auch erlaubt eine Synagogenorgel einzurichten."
Die seitherigen Versuche die Statthaftigkeit der Orgel in der Synagoge zu motiviren haben nur dem Obigen ähnliche Gründe zu Stande gebracht. Es wird behauptet: die Orgel hat gar nicht den specifisch gottesdienstlichen Charakter eines nichtjüdischen Bekenntnisses, sie gehört nicht zum kirchlichen Kultus, sondern zur kirchlichen Ornamentik, sie ist, wie jedes Musikinstrument ein Mittel zur Hebung und Verschönerung der Vokalmusik und es können ja auch im Salon Orgelroncerte gegeben werden; die Orgel muß also dem Juden gestattet sein so gut wie — nun wie der Salonfrack!
Ich habe hierauf zu erwiedern: Gesetzt, es wäre nicht dur ch den objectiven Sachverhalt und nicht durch
*) Wie bereits erwähnt, wurden die in diesem Buche aufgestellten Behauptungen vom Verfasser vollinhaltlich widerrufen.