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die ganze, oben kurz gezeichnete Genesis und Entwickelung des Orgelspiels festzustellen, daß dasselbe ein wesentlicher Faktor im kirchlichen Kultus sei, so kommt es für die Frage der Statthaftigkeit der Orgel in der jüdischen Synagoge gar nicht darauf an, ob das Orgelspiel thatsächlich dieser wesentliche Faktor im kirchlichen Kultus ist oder nicht ist, sondern darauf kommt es an, ob und von wem das Orgelspiel für einen solchen Faktor gehalten wird oder nicht gehalten wird.
Kein Geringerer, als R. Joseph Karo, der Redakteur des Schulchan aruch, stellt den Satz auf:
„Die Thora hat die Handlungen und Gebräuche, die, von dem Gebote onmpnw ge
troffen, für Israel verpönt wurden, nicht einzeln aufgezählt, sondern sie hat dies Gebot generell hingestellt und es den weisen Gesetzeslehrern wosn anheimgegeben, zu bestimmen, welche Dinge in die Kathegorie des 'vn rpn hineinfallen, indem sie hierbei nach ihrer Einsicht Zeit und Umstände mit in Betracht ziehen." (>' iM nm n-xp n"? s>p '"2) Dieser Satz spricht den v'vvn keineswegs die Macht zu, auf dem Gebiete der Sitten und Gebräuche irgend etwas zu dekretiren. Solche Omnipotenz hatten unsere c-Mn niemals unv am wenigsten gerade auf diesem Gebiete, wo der Grundsatz gilt: zmv
nim „Was herkömmlicher Brauch ist in Israel hat die verpflichtende Kraft eines Thoragebotes." Allein, wo es, wie bei dem Gebote "'M onmiprim,, hauptsächlich darauf ankommt, wofür die betreffende Handlung oder Einrichtung von den nichtjüdischen und jüdischen Zeitgenossen gehalten wird, da ist es den Chachamim d. h. den gesetzeskundigen und gesetzes-
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