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treuen Thoraweisen überlassen, nach ihrem subjectiven Urtheil zu bemessen, nicht was die jeweilige Einrichtung in ihrer Beziehung zum kultuellen Leben Israels und zu dem anderer Völker außer Israel an sich ist, sondern welchen Eindruck dieselbe auf den im Geiste des überlieferten Judenthums lebenden Juden macht und kraft ihrer ganzen Herkunft und Handhabung machen muß.
"on'rpn,, sind nicht Rechtsbestimmungen, die aus dem ganzen Rechtsleben eines Volkes herauswachsen, nicht Gebote der Pflicht, die als Produkte der Gottes- und Weltanschauung eines Volkes mit dem Bekenntnis und der Geschichte, mit dem innersten Wesen dieses Volkes unzertrennlich verbunden sein müssen, sondern es sind dies die Erscheinungs formen, die ein Volk, als feinem Bedürfnis und seiner Gefühls- und Geschmacksrichtung entsprechend, sein eigen nennen und mit einer gewissen religiösen Weihe bekleiden will, und diese sind's, die das Thorawort als LN'ryn von Israel fern halten will. —
Wir haben demnach die uns beschäftigende Frage in die folgenden Fragen zu zerlegen:
1. Hält das Christenthum die Orgel für das der Kirche geweihte Instrument und das Orgelspiel für eine Institution, die als seine Schöpfung ihm, dem Christenthume, eigenthümlich ist und daher kirchlich gottesdienstlichen Charakter besitzt?
3. Macht die Orgel auf einen großen Theil der Juden den Eindruck eines charakteristisch kirchlichen Instruments?
3. Wie haben die größten Meister der Thora- Wissenschaft die v'svn, die inn 'pnn über die Orgel geurtheilt und haben sie das Orgelspiel in