- 202
Verfügung stehenden Belohnungs- und Bestrafungsmöglichkeiten, d.h. ihre Sanktionsmacht, auf die IdentiFfikation mit der Aufgabe und die mit einer Position oder bestimmten Persönlichkeitseigenschaften verbundenen Informationsvorteile, d.h. ihre Informationsmacht, zurückzuführen sein.
Damit sind die Einflußphänomene beschrieben, welche im Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen den Konfliktparteien zu erwähnen sind(vgl. Abb. 25).
1) ppench/Raven unterscheiden in diesem Zusammenhang
zwischen reward, coercive, referent und expert power: (Power) 612-621. Klis(Macht) 8 f. erwähnt zusätzlich die Macht durch Überzeugung und Manipulation. Diese hängt m.E. wiederum von der Informations- und Sanktionsmacht ab und ist insofern keine eigenständige, origınäre Machtgrundlage. Vgl. auch Krüger(Macht) 11 ff.