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Der institutionalisierte Konflikt in mehrdimensionalen Organisationsstrukturen ökonomischer soziotechnischer Systeme / vorgelegt von Dieter Wagner
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Die disziplinarischen Weisungsbefugnisse sind Bestand­teil der formalen Autorität(Herrschaft) durch den Vor­gesetzten. Ihre Durchsetzung erfolgt durch die damit ver­bundene Belohnungs- und Bestrafungsmacht. Die personale Autorität des Vorgesetzten bedient sich in erster Linie seiner Überzeugungsmacht. Von der formalen Autorität

ist sie jedoch ebenso nur analytisch zu trennen wie von den Autoritäts- und Machtkonstellationen, welche den funktionalen Weisungsbefugnissen zugrundeliegen.

Die funktionalen Weisungsbefugnisse unterstützen die fachliche und die koordinative Autorität der Mitglieder einer Kooperationseinheit. Wenn eine Person zugleich Lei­ter und Führer einer Gruppe ist, erstreckt sich die per­sonale Autorität somit sowohl auf disziplinarische als auch auf funktionale Belange. Grundlage der fachlichen und der koordinativen Autorität ist die Expertenmacht der beteiligten Konfliktparteien. Die Identifikation mit der Aufgabe(Identifikationsmacht) ist wiederum eine wichtige Voraussetzung zur Ausübung personaler und fach­licher Autorität.

Eine ungleichgewichtige Kompetenzverteilung ist dann vor­handen, wenn die Konfliktparteien mit den ihnen zur Ver­fügung stehenden disziplinarischen und funktionalen Wei­sungsbefugnissen einen insgesamt unterschiedlich großen Einfluß ausüben können. Das Schwergewicht der Betrachtung konzentriert sich dabei im folgenden auf ungleichgewich­tig verteilte funktionale Kompetenzen. Disziplinarische Kompetenzen sind zwar relevant für die positive oder ne­gative Sanktionierung der mit bestimmten Aufgaben be­trauten Personen. Im Hinblick auf die rangmäßige