- 204
Die disziplinarischen Weisungsbefugnisse sind Bestandteil der formalen Autorität(Herrschaft) durch den Vorgesetzten. Ihre Durchsetzung erfolgt durch die damit verbundene Belohnungs- und Bestrafungsmacht. Die personale Autorität des Vorgesetzten bedient sich in erster Linie seiner Überzeugungsmacht. Von der formalen Autorität
ist sie jedoch ebenso nur analytisch zu trennen wie von den Autoritäts- und Machtkonstellationen, welche den funktionalen Weisungsbefugnissen zugrundeliegen.
Die funktionalen Weisungsbefugnisse unterstützen die fachliche und die koordinative Autorität der Mitglieder einer Kooperationseinheit. Wenn eine Person zugleich Leiter und Führer einer Gruppe ist, erstreckt sich die personale Autorität somit sowohl auf disziplinarische als auch auf funktionale Belange. Grundlage der fachlichen und der koordinativen Autorität ist die Expertenmacht der beteiligten Konfliktparteien. Die Identifikation mit der Aufgabe(Identifikationsmacht) ist wiederum eine wichtige Voraussetzung zur Ausübung personaler und fachlicher Autorität.
Eine ungleichgewichtige Kompetenzverteilung ist dann vorhanden, wenn die Konfliktparteien mit den ihnen zur Verfügung stehenden disziplinarischen und funktionalen Weisungsbefugnissen einen insgesamt unterschiedlich großen Einfluß ausüben können. Das Schwergewicht der Betrachtung konzentriert sich dabei im folgenden auf ungleichgewichtig verteilte funktionale Kompetenzen. Disziplinarische Kompetenzen sind zwar relevant für die positive oder negative Sanktionierung der mit bestimmten Aufgaben betrauten Personen. Im Hinblick auf die rangmäßige