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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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12 Vorwort

Ernst Zander ging nach seiner Freilassung in den Westen, nachdem seine Familie im Zuge der sog. Bodenreform enteignet worden war. Hier legte er über den zweiten Bildungsweg das Abitur ab und studierte von 1953 bis 1957 in Wilhelms­haven, Hamburg und Köln Wirtschaftswissenschaften. Die Diplom-Arbeit an der Kölner Universität beschäftigte sich mit der Zusammenarbeit kommunaler Wirtschaftsbetriebe im Querverbund auf der Basis von Organschaftsverträgen. 1959 folgte dann die Promotion an der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Das Thema seiner Dissertation weist bereits in die Richtung zukünftiger Interessen: Werkszeitschrift und Gewerkschaft. Die Schrift wurde als Heft Nr. 1 der Untersuchungen und Berichte der Arbeitsge­meinschaft zur Förderung der Partnerschaft in der Wirtschaft(AGP) veröffent­licht.

Ernst Zander, der sich sein Studium als Werkstudent selbst verdient hat, arbeite­te in dieser Zeit bei verschiedenen Firmen. Nach seinem Examen ging er in die Personalabteilung von Felten& Guilleaume in Köln; 1958 wechselte er zu den Hamburgischen Electricitätswerken AG, die ihn 1970 als Personalmann in den Vorstand beriefen. Seit 1975 ist Ernst Zander Vorstand für Personal und Ver­waltung der Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH, seit 1978 auch als Arbeitsdi­rektor; er tritt im Monat der Vollendung seines 60. Lebensjahres turnusgemäß in den Ruhestand.

Der Jubilar hat die Personalpraxis von der Pike auf gelernt und daher den Perso­nalbereich nicht nur aus einer Blickrichtung kennengelernt. Hatte er schon bei den HEW die Aufgabe, den Personalstand des Unternehmens an die sich verän­dernden Unternehmensstrukturen anzupassen, so prägten personalwirtschaftli­che Rationalitätszwänge in schwierigen Marktsituationen sein Wirken auch bei Reemtsma. Als gelernter Personalmann hat er die Bedeutung gründlicher Perso­nalfachkunde für den Mann an der Ressortspitze kennengelernt, ohne daß er deshalb meinte, ein Personalvorstand dürfe oder solle daneben nichts anderes tun. Er selber hat das Beispiel gegeben: Öffentlichkeitsarbeit, Organisation, Rechtswesen, allgemeine Verwaltung, Grundstückswesen und Versicherungen gehörten u.a. zu den Aufgabenbereichen, für die er im Laufe seiner Berufslauf­bahn verantwortlich zeichnete.

Andererseits hat er die Bedeutung des Personalressorts stets hoch eingeschätzt und die Verbindung mit einem anderen Hauptressort bei großen Unternehmen für wenig glücklich gehalten.

Das Kooperationsgebot der Betriebsverfassung war und ist für Ernst Zander der Leitstern der Arbeit mit den Betriebsräten. Die große Wertschätzung, die ihm Betriebsräte und auch Gewerkschafter stets entgegenbrachten, haben ihre Wur­zel in seiner unbedingten Verläßlichkleit. Seine Glaubwürdigkeit, verbunden mit