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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Arbeitsdirektor 85

die GmbH oder für die Genossenschaft ändern die Mitbestimmungsgesetze nichts. So können in einer GmbH die Gesellschafter sich selbst zu Geschäftsfüh­rern machen lassen. Das taten z.B. die beiden Brüder Bauknecht; einer von ih­nen war Arbeitsdirektor. Die Bestellung wurde nicht durch den Aufsichtsrat be­stätigt!

Und es macht einen erheblichen Unterschied, obder Exponent der Mitbestim­mung im Vertretungsorgan dies in einem selbständigen, in einem beherrschten oder in einem herrschenden Unternehmen eines Konzerns ist. Nach dem Mitbe­stimmungsgesetz von 1976 kann er es auch in Personalunion sowohl im Holding als auch im abhängigen Unternehmen sein, wenn beide Aufsichtsräte ihn bestel­len.

Gemeinsam haben alle diese Arbeitsdirektoren jedoch ihre problematische Posi­tion. Was sollen sie sein, was bewirken? Sind sie nun Exponenten der Arbeitneh­mer und ihrer Vertretungen im Vertretungs- und Führungsorgan des Unterneh­mens oder sind sie im Gegenteil die getarnte Vorhut von Kapital- und Unterneh­merseite gegen die Belegschaft? Sind sie ein Fremdkörper in der unternehmeri­schen Wirtschaft, befrachtet mit widersprüchlichen und unerfüllbaren Erwar­tungen, oder bieten sie eine in der bisherigen Wirtschaftsgeschichte und Wirt­schaftsrealität rings in der Welt einmalige Chance, die Interessen beider Seiten auszugleichen und Widersprüche und Gegnerschaften, wenn nicht aufzuheben, so doch erträglicher zu gestalten?

Diesen Fragen soll dieser Beitrag zur Festschrift nachgehen.

II Die Idee der Mitbestimmung

Nimmt man Mitbestimmung politisch als einen umfassenden Begriff, könnte man sie so definieren:

Mitbestimmung ist die rechtlich gesicherte Möglichkeit der Arbeitnehmer, selbst, in und mit bestimmten Einrichtungen, Organen und Organisationen auf die Entscheidungen der Arbeitgeber und Unternehmer in Betrieb, Unternehmen, Konzern und Wirtschaftsgesellschaft mitentscheidend und mitverantwortlich Einfluß zu nehmen.

Diese Beschreibung folgt einem Gedanken von Carlo Schmid: In der Demokra­tie soll jeder, der von Entscheidungen betroffen ist, auch Einfluß auf diese Ent­scheidungen nehmen können. Demokratie ist unsere Staatsordnung. Die Bürger nehmen, im allgemeinen alle vier Jahre, durch die Wahl der Repräsentanten der staatlichen Organe Einfluß auf ihre eigenen Geschicke. Sie beauftragen auf Zeit von ihnen gewählte Mandatsträger damit, Gesetze zu machen und sie auszufüh­ren. Sie beauftragen auf diesem Umwege sogar jene Polizisten, die auch gegen