Arbeitsdirektor 85
die GmbH oder für die Genossenschaft ändern die Mitbestimmungsgesetze nichts. So können in einer GmbH die Gesellschafter sich selbst zu Geschäftsführern machen lassen. Das taten z.B. die beiden Brüder Bauknecht; einer von ihnen war Arbeitsdirektor. Die Bestellung wurde nicht durch den Aufsichtsrat bestätigt!
Und es macht einen erheblichen Unterschied, ob„der Exponent der Mitbestimmung im Vertretungsorgan“ dies in einem selbständigen, in einem beherrschten oder in einem herrschenden Unternehmen eines Konzerns ist. Nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 kann er es auch in Personalunion sowohl im Holding als auch im abhängigen Unternehmen sein, wenn beide Aufsichtsräte ihn bestellen.
Gemeinsam haben alle diese Arbeitsdirektoren jedoch ihre problematische Position. Was sollen sie sein, was bewirken? Sind sie nun Exponenten der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen im Vertretungs- und Führungsorgan des Unternehmens oder sind sie im Gegenteil die getarnte Vorhut von Kapital- und Unternehmerseite gegen die Belegschaft? Sind sie ein Fremdkörper in der unternehmerischen Wirtschaft, befrachtet mit widersprüchlichen und unerfüllbaren Erwartungen, oder bieten sie eine in der bisherigen Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsrealität rings in der Welt einmalige Chance, die Interessen beider Seiten auszugleichen und Widersprüche und Gegnerschaften, wenn nicht aufzuheben, so doch erträglicher zu gestalten?
Diesen Fragen soll dieser Beitrag zur Festschrift nachgehen.
II Die Idee der Mitbestimmung
Nimmt man Mitbestimmung politisch als einen umfassenden Begriff, könnte man sie so definieren:
Mitbestimmung ist die rechtlich gesicherte Möglichkeit der Arbeitnehmer, selbst, in und mit bestimmten Einrichtungen, Organen und Organisationen auf die Entscheidungen der Arbeitgeber und Unternehmer in Betrieb, Unternehmen, Konzern und Wirtschaftsgesellschaft mitentscheidend und mitverantwortlich Einfluß zu nehmen.
Diese Beschreibung folgt einem Gedanken von Carlo Schmid: In der Demokratie soll jeder, der von Entscheidungen betroffen ist, auch Einfluß auf diese Entscheidungen nehmen können. Demokratie ist unsere Staatsordnung. Die Bürger nehmen, im allgemeinen alle vier Jahre, durch die Wahl der Repräsentanten der staatlichen Organe Einfluß auf ihre eigenen Geschicke. Sie beauftragen auf Zeit von ihnen gewählte Mandatsträger damit, Gesetze zu machen und sie auszuführen. Sie beauftragen auf diesem Umwege sogar jene Polizisten, die auch gegen