Druckschrift 
Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
Seite
96
Einzelbild herunterladen

96 Arbeitsdirektor

eigentum oder auch Gemeineigentum sind dagegen kein Konzept, sowenig wie das Führer-Prinzip oder der rigoroseHerr-im-Hause-Standpunkt. Auch sie produzieren offen oder versteckt Arbeitslosigkeit und Berufsverbote!

Unser arbeitsrechtliches Konzept der Beteiligung der Arbeitnehmer auf allen Ebenen, in den unterschiedlichsten Formen hat ganz erheblich zu unserer Markt­position in der Welt, zu unserem Lebensstandard, zur Etablierung und Stabili­sierung unserer demokratischen Gesellschaftsordnung beigetragen. Weist es auch viele Widersprüche und Unvollkommenheiten auf, es läßt sich ja verbes­sern. Unsere Gesellschaftsordnung läßt Reformen rechtlich und praktisch zu. Wer reformieren will, muß um Zustimmung werben, Durchsetzungsstrategien entwerfen und im Wettbewerb mit anderen Ideen und Interessen nach den besten Lösungen suchen.

Auch der Arbeitsdirektor ist nichtder Weisheit letzter Schluß. Er stellt nicht die ganze Mitbestimmung dar, ist nicht einmal ihr Spitzenprodukt. Die Mitbe­stimmung löst sowenig wie die Demokrätie im ganzen sämtliche Welträt­sel, stellt aber ein Verfahren zur Verfügung, wichtige gesellschaftliche Probleme immer wieder aufs neue anzugehen, Konflikte auszutragen und Interessen im­mer neu auszugleichen.

Diese Ansätze zu nutzen und weiterzuentwickeln, erscheint mir sinnvoller als to­taler Umsturz, die Illusion einer Stunde Null mit einem völligen Neubeginn, wo­möglich mit einemNeuen Menschen,

V Die Funktion

1 Der Kernbereich

Was soll er nun tun, der Arbeitsdirektor, der da in einem der Vorstandssessel Platz nimmt, beladen mit der Mitverantwortung für das ganze Unternehmen undgetragen von vielen widersprüchlichen Erwartungen, vor allem der Ar­beitnehmer. Ist erihr Anwalt gegenüber dem Unternehmenstribunal?$ 13 Montanmitbestimmungsgesetz 1951 und das Mitbestimmungsgesetz von 1976, $ 33 bringen lediglich die FormelAls gleichberechtigtes Mitglied des zur gesetz­lichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs wird ein Arbeitsdirektor bestellt.$ 13 Mitbestimmungs-Ergänzungsgesetz von 1956 beruft sich auf den entsprechenden Satz im Mitbestimmungsgesetz zurück. Die Entwürfe, so der SPD von 1968 oder der Mitbestimmungskommission(unter Kurt Biedenkopf 1970) und noch der Regierungsentwurf vom 20. 2. 1974 nannten als Zweckbe­stimmung lediglich, ein Mitglied des Vorstandes müsse überwiegend für Perso­nal- und Sozialangelegenheiten zuständig sein. Die drei Gesetze sagen noch über­einstimmend, daß dieser Arbeitsdirektor seineAufgaben im engsten Einverneh­