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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Arbeitsdirektor 101

schehen, daß hier ein Betriebsrat mangelnde Mitbestimmung monierte und vom Arbeitsdirektor die klassische Antwort bekam:Die Mitbestimmung bin ich!

Eben nicht! Der Arbeitsdirektor macht die Mitbestimmung nicht überflüssig; er kann sie aber sehr hemmen oder sehr fördern.

Der Arbeitsdirektor lenkt das Lohnfindungssystem und hat die Gehalts- und Lohnbuchhaltung unter sich. Pünktliche Zahlung hebt die Stimmung. Er über­prüft die Personalanforderungen und wirkt mindest bei der Ermittlung des Be­darfs an Auszubildenden mit. Er bzw. sein Ressort macht die Schichtpläne, teilt die Arbeitsgruppen ein, setzt die Schwerbehinderten richtig ein. Die verzweigten Gebiete Arbeitsschutz und Gesundheitsdienst obliegen ihm. Gibt es betriebspsy­chologische Dienste, gehören sie zum Personalressort. Die Spannweite der Wir­kungsfelder reicht über das gesamte Ausbildungswesen, von der klassischen Lehrlingswerkstatt bis zur Fortbildung, Umschulung und Weiterqualifizierung bereits Ausgebildeter.

Das Tarifwesen ist ebenfalls Sache des Arbeitsdirektors. Hier werden Tarifver­handlungen vorbereitet, werden die erforderlichen Übersichten und Statistiken erstellt und geführt. Das ganze strategische Rüstzeug wird hier verfügbar ge­macht, und zwar für die Arbeitgeberseite! Die notwendigen Informationen an die Mitarbeiter, die Betriebsvertretungen, die Gewerkschaften und Behörden werden ausgetauscht oder weitergegeben.

Schließlich muß eine Fürsorge eines aufgeklärten Unternehmens entsprechende soziale Betreuung und Beratung, die betriebliche Altersversorgung, in vielen Fäl­len auch eine Betriebskrankenkasse sichergestellt und organisiert werden. In den großen Unternehmen gibt es auf jeden Fall eine Werksküche, eine Kantine; viel­fach werden betriebliche Sport- und Kulturangebote gemacht. Es kann Ferien­und Urlaubseinrichtungen oder die Vermittlung günstiger Gelegenheiten geben. Werkszeitung, das betriebliche Vorschlagswesen und nicht zuletzt der Werk­schutz gehören zu den unternehmerischen Aktivitäten, die die betriebliche Ord­nung und das Verhalten der Beschäftigten betreffen und beeinflussen.

Hat der Arbeitsdirektor die personellen Angelegenheiten der leitenden Ange­stellten zu versehen, hat er einen ganz wichtigen Einfluß auf das Wohlbefinden der Leute in den Betrieben und Betriebsabteilungen: er kann für angenehme und kompetente Vorgesetzte sorgen.

4 Was ankommt

So viel der Arbeitsdirektor auch für die Arbeitnehmer seines Betriebs zu tun hat, so sehr er dafür sorgen kann, daß ihre Belange bei der Planung und der gesam­ten Führung des Unternehmens, bei dem Mitteleinsatz und bei der Förderung der menschlichen Leistung unter menschengerechten Arbeitsbedingungen recht­