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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Arbeitsdirektor 103

VI Voraussetzungen und Erwartungen

1 Der rechte Manager

Der Unternehmer sei er nun selbständig oder angestellterManager braucht eine Reihe von Qualitäten und Eigenschaften,die von der Natur nicht eben gleichmäßig unter die Menschen verteilt worden sind. Er muß ausgespro­chen risikofreudig sein. Er muß Ideen haben, mindestens bereit und in der Lage sein, sie zu nutzen. Allzuviel Bedenklichkeit bei dieser Nutzung ist seinem Fort­kommen und auch dem des Unternehmens nicht sehr dienlich. Eine gewisse Un­bedenklichkeit und Bestimmtheit im Auftreten trifft man häufig an; nicht selten wird das Fingerspitzengefühl in die Ellenbogen verlegt. Der Unternehmer muß entschluß- und entscheidungsfähig sein, viel Vorstellungskraft aufbringen, be­weglich und energisch sein. Machtausübung darf ihm keine Beschwerden verur­sachen.

Sieht man sich die Vielfalt der Aufgaben an, die ein Arbeitsdirektor zu versehen und zu verantworten hat, so wird man diese Eigenschaften auch bei ihm voraus­setzen müssen. Auch er ist ein sehr vielseitiger und vielbeschäftigter Manager und Unternehmer, der Phantasie, Energie und Umsicht benötigt. Und besonders er muß auch noch mit Menschen umgehen können; ja er soll letzten Endes wi­dersprüchlichen Erwartungen entsprechen. Er soll motivieren, den Leistungswil­len fördern, muß Vorbild sein. Er braucht Durchsetzungsvermögen und Ver­handlungsgeschick, muß hart und flexibel sein können. Will er auf die Dauer er­folgreich sein, darf er keineswegs nur immer sein Recht und seine Interessen durchsetzen, sondern muß auch die der jeweiligen Partner mit berücksichtigen.

2 Die Erwartungen der einen

Eine Hauptfrage, die die gesamte Diskussion um die qualifizierte Mitbestim­mung durchzieht und bestimmt, lautet: Ist der Arbeitsdirektor nun vom Ver­trauen nur der Kapital- oder auch der Arbeitnehmervertreter abhängig? Muß er, darf er Gewerkschafter sein? Ist er der Vertrauensmann der Gewerkschaft in der unternehmerischen Wirtschaft, ihr Vorposten gar oder ausschließlich Repräsen­tant und Erfüllungsgehilfe des Kapitals mit einem irreführenden Etikett?

Die Erwartungen der einen, der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen gehen in die Richtung: Exponent der Mitbestimmung im Unternehmen. So wird auch kommentiert. So lautet ja auch der Titel sowohl des ersten wie des zweiten Mit­bestimmungsgesetzes für die Montanindustrie.Mitbestimmung der Arbeitneh­mer in den Aufsichtsräten und Vorständen heißt es da! Die Arbeitnehmer ha­ben nach dieser Vorstellung den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Kon­zernbetriebsrat als ihr Organ. Dann sitzen sie zu einem Drittel oder zur Hälfte in den Aufsichtsräten. Und schließlich haben sie die Spitze im Vorstand, Spitze des