Arbeitsdirektor 103
VI Voraussetzungen und Erwartungen
1 Der rechte Manager
Der Unternehmer— sei er nun selbständig oder angestellter„Manager“— braucht eine Reihe von Qualitäten und Eigenschaften,die von der Natur nicht eben gleichmäßig unter die Menschen verteilt worden sind. Er muß ausgesprochen risikofreudig sein. Er muß Ideen haben, mindestens bereit und in der Lage sein, sie zu nutzen. Allzuviel Bedenklichkeit bei dieser Nutzung ist seinem Fortkommen und auch dem des Unternehmens nicht sehr dienlich. Eine gewisse Unbedenklichkeit und Bestimmtheit im Auftreten trifft man häufig an; nicht selten wird das Fingerspitzengefühl in die Ellenbogen verlegt. Der Unternehmer muß entschluß- und entscheidungsfähig sein, viel Vorstellungskraft aufbringen, beweglich und energisch sein. Machtausübung darf ihm keine Beschwerden verursachen.
Sieht man sich die Vielfalt der Aufgaben an, die ein Arbeitsdirektor zu versehen und zu verantworten hat, so wird man diese Eigenschaften auch bei ihm voraussetzen müssen. Auch er ist ein sehr vielseitiger und vielbeschäftigter Manager und Unternehmer, der Phantasie, Energie und Umsicht benötigt. Und besonders er muß auch noch mit Menschen umgehen können; ja er soll letzten Endes widersprüchlichen Erwartungen entsprechen. Er soll motivieren, den Leistungswillen fördern, muß Vorbild sein. Er braucht Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick, muß hart und flexibel sein können. Will er auf die Dauer erfolgreich sein, darf er keineswegs nur immer sein Recht und seine Interessen durchsetzen, sondern muß auch die der jeweiligen Partner mit berücksichtigen.
2 Die Erwartungen der einen
Eine Hauptfrage, die die gesamte Diskussion um die qualifizierte Mitbestimmung durchzieht und bestimmt, lautet: Ist der Arbeitsdirektor nun vom Vertrauen nur der Kapital- oder auch der Arbeitnehmervertreter abhängig? Muß er, darf er Gewerkschafter sein? Ist er der Vertrauensmann der Gewerkschaft in der unternehmerischen Wirtschaft, ihr Vorposten gar oder ausschließlich Repräsentant und Erfüllungsgehilfe des Kapitals mit einem irreführenden Etikett?
Die Erwartungen der einen, der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen gehen in die Richtung: Exponent der Mitbestimmung im Unternehmen. So wird auch kommentiert. So lautet ja auch der Titel sowohl des ersten wie des zweiten Mitbestimmungsgesetzes für die Montanindustrie.„Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen“ heißt es da! Die Arbeitnehmer haben nach dieser Vorstellung den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Konzernbetriebsrat als ihr Organ. Dann sitzen sie zu einem Drittel oder zur Hälfte in den Aufsichtsräten. Und schließlich haben sie die Spitze im Vorstand, Spitze des