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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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116 Der Arbeitsdirektor aus der Sicht des Betriebsrates

die unter den schon zuvor behandelten Gesichtpunkten der Kooperation gesche­hen muß.

Eingebunden in die betriebliche Personalpolitik kommt dem Feld einer gerech­ten nachvollziehbaren Entgelt- und Tarifpolitik eine besondere Bedeutung zu. Das von dem Unternehmen für die geleistete Arbeit gezahlte Entgelt kann nicht nur unter dem Gesichtpunkt der Sicherung der Existenzgrundlage gesehen wer­den, sondern ist insbesondere auch ein Instrument für Leistungsbereitschaft, Be­triebsverbundenheit und Arbeitszufriedenheit. Die Aufzählung der Entgelt- und Sozialbedingungen eines Unternehmens muß stimmig sein, wenn der Grundsatz richtig ist, daß aus guten Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit automa­tisch Leistung für das Unternehmen erwächst. Allerdings ist der Gestaltungsfrei­raum für den Arbeitsdirektor in diesen Fragen stark eingeschränkt, weil zum einen ressortübergreifende Probleme abgestimmt werden müssen und zum ande­ren eine sehr ausgeprägte Mitgestaltung bei den Verbänden verankert ist.

Unsere Erwartungshaltung geht dennoch in die Richtung einer verständnisvollen Wertung der Arbeitnehmerargumente unter Berücksichtigung der sozialpoliti­schen Entwicklung und der vorgenannten Thesen des Leistungsgedanken. Zu den bisher nicht abgehandelten Kernbereichsaufgaben und Funktionen des Ar­beitsdirektors gehören u.a. noch so wichtige Bereiche wie Arbeitssicherheit, Ar­beits- und Gesundheitsschutz, betriebsärztlicher Dienst, betriebliche Informa­tion, betriebliche Sozialeinrichtungen usw., um nur noch einige Oberbegriffe zu nennen. Die gesetzlich verankerte Ausgestaltung unter Berücksichtigung der ab­gestuften Beteiligungsformen setzt aber auch hier immer wieder die kooperative Einstellung beider Seiten voraus. Jedenfalls dann, wenn man unnötige Rei­bungsverluste und zeitliche Verzögerungen vermeiden will.

Ganz generell gesehen muß das personalverantwortliche Vorstandsmitglied seine Aufgaben und Funktionen dem zu beobachtenden Wertewandel in der Personal­arbeit einer ständigen Anpassung unterziehen, um letztlich dem momentan gel­tenden Zeitgeist gerecht werden zu können. Im notwendigen betrieblichen Mitein­ander sind Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Handlungsfreiheit unverzichtbare Grundlagen, um das Vertrauen der ihm anvertrauten Belegschaften und ihren Vertretungen zu behalten bzw. zu gewinnen. Die ständige Auseinandersetzung um Ziele und Aufgaben unter Berücksichtigung der Handlungsspielräume gehört zum Tagesgeschäft des Personalbereichs. Wir als Verhandlungspartner brauchen Antworten und Handlungen, die uns überzeugen, ehe wir daran denken können, Verhandlungsergebnisse im Auftrag unserer Kolleginnen und Kollegen zu akzep­tieren. Lösungen, die uns vertretbar erscheinen, werden wir mit entsprechender Überzeugung im Betrieb darstellen. Im Rahmen der Aufgabenbeschreibung und der Notwendigkeit des beschriebenen kooperativen Verhandlungsstils wird es auch für so gepoolte Betriebspartner keine leichte Aufgabe sein, die naturgemäß oft sehr unterschiedlichen Interessen gemeinsamen Lösungen zuzuführen.