116 Der Arbeitsdirektor aus der Sicht des Betriebsrates
die unter den schon zuvor behandelten Gesichtpunkten der Kooperation geschehen muß.
Eingebunden in die betriebliche Personalpolitik kommt dem Feld einer gerechten nachvollziehbaren Entgelt- und Tarifpolitik eine besondere Bedeutung zu. Das von dem Unternehmen für die geleistete Arbeit gezahlte Entgelt kann nicht nur unter dem Gesichtpunkt der Sicherung der Existenzgrundlage gesehen werden, sondern ist insbesondere auch ein Instrument für Leistungsbereitschaft, Betriebsverbundenheit und Arbeitszufriedenheit. Die Aufzählung der Entgelt- und Sozialbedingungen eines Unternehmens muß stimmig sein, wenn der Grundsatz richtig ist, daß aus guten Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit automatisch Leistung für das Unternehmen erwächst. Allerdings ist der Gestaltungsfreiraum für den Arbeitsdirektor in diesen Fragen stark eingeschränkt, weil zum einen ressortübergreifende Probleme abgestimmt werden müssen und zum anderen eine sehr ausgeprägte Mitgestaltung bei den Verbänden verankert ist.
Unsere Erwartungshaltung geht dennoch in die Richtung einer verständnisvollen Wertung der Arbeitnehmerargumente unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Entwicklung und der vorgenannten Thesen des Leistungsgedanken. Zu den bisher nicht abgehandelten Kernbereichsaufgaben und Funktionen des Arbeitsdirektors gehören u.a. noch so wichtige Bereiche wie Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebsärztlicher Dienst, betriebliche Information, betriebliche Sozialeinrichtungen usw., um nur noch einige Oberbegriffe zu nennen. Die gesetzlich verankerte Ausgestaltung unter Berücksichtigung der abgestuften Beteiligungsformen setzt aber auch hier immer wieder die kooperative Einstellung beider Seiten voraus. Jedenfalls dann, wenn man unnötige Reibungsverluste und zeitliche Verzögerungen vermeiden will.
Ganz generell gesehen muß das personalverantwortliche Vorstandsmitglied seine Aufgaben und Funktionen dem zu beobachtenden Wertewandel in der Personalarbeit einer ständigen Anpassung unterziehen, um letztlich dem momentan geltenden Zeitgeist gerecht werden zu können. Im notwendigen betrieblichen Miteinander sind Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Handlungsfreiheit unverzichtbare Grundlagen, um das Vertrauen der ihm anvertrauten Belegschaften und ihren Vertretungen zu behalten bzw. zu gewinnen. Die ständige Auseinandersetzung um Ziele und Aufgaben unter Berücksichtigung der Handlungsspielräume gehört zum Tagesgeschäft des Personalbereichs. Wir als Verhandlungspartner brauchen Antworten und Handlungen, die uns überzeugen, ehe wir daran denken können, Verhandlungsergebnisse im Auftrag unserer Kolleginnen und Kollegen zu akzeptieren. Lösungen, die uns vertretbar erscheinen, werden wir mit entsprechender Überzeugung im Betrieb darstellen. Im Rahmen der Aufgabenbeschreibung und der Notwendigkeit des beschriebenen kooperativen Verhandlungsstils wird es auch für so gepoolte Betriebspartner keine leichte Aufgabe sein, die naturgemäß oft sehr unterschiedlichen Interessen gemeinsamen Lösungen zuzuführen.