120 Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung
I Die Unternehmung als Zweckgebilde und die Unternehmungsmitglieder
Unternehmungen werden gegründet, um Zwecke zu erfüllen. Die konstitutiven Zwecke der Unternehmung bestehen in der Versorgung unternehmungsexterner Aktoren mit Realgütern und unternehmungsinterner Aktoren mit Nominalgütern. Die mit Realgütern zu versorgenden unternehmungsexternen Aktoren sind andere Unternehmungen, private oder öffentliche Haushaltungen. Die an Nominalgütern interessierten unternehmungsinternen Aktoren sind die Unternehmungsmitglieder. Aus der Sicht dieser Funktion stehen die zwei konstitutiven Zwecke der Unternehmung in einer Zweck-Mittel-Beziehung. Die Deckung des eigenen Bedarfs an Nominalgütern ist Zweck, Mittel ist die Beteiligung an der Deckung fremden Bedarfs an Realgütern.
Unternehmungsmitglieder sind Mitarbeiter,! die in dieser Funktion Arbeitsleistungen einbringen, und Eigenkapitalgeber, die Kapitalnutzungsmöglichkeiten mit Haftungszusagen bereitstellen. Arbeitsleistungen einbringende und zugleich auch am Kapital beteiligte Aktoren vereinigen beide Unternehmungsmitgliederfunktionen auf ihre Person.
Unter rechtlichem Gesichtspunkt sind zwei Mitarbeiterfunktionen zu unterscheiden: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitgeber beschäftigen Arbeitnehmer, ihnen steht das Weisungsrecht zu. Arbeitnehmer leisten rechtlich unselbständige, weisungsgebundene Arbeit. Welche Mitarbeiter als Träger der Arbeitgeberfunktion und welche Mitarbeiter als Träger der Arbeitnehmerfunktion einzustufen sind, ergibt sich aus der Rechtsordnung und aus speziellen Regelungen der Unternehmungsverfassung.
In Abhängigkeit von der Rechtsform der Unternehmung sind im wesentlichen zwei Eigenkapitalgeberfunktionen zu unterscheiden: Eigentümer-Unternehmer und Anteilseigner. Eigentümer-Unternehmer sind Inhaber von Personenunternehmungen; sie sind aufgrund rechtlicher Regelungen zugleich Arbeitgeber. Anteilseigner halten Anteile des Eigenkapitals von Unternehmungen in der Rechtsform einer juristischen Person; sind sie zugleich Mitarbeiter der Unternehmung, so können sie entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein.
Die zur Differenzierung der unternehmungsinternen Aktoren verwendeten Ausdrücke kennzeichnen auch im folgenden Personen in ihrer Eigenschaft, Träger einer bestimmten Funktion in der Unternehmung zu sein.