Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung 121
II Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Kontrahenten individueller und kollektiver Austauschbeziehungen
Zweckaussagen und Mittelaussagen als Bestandteile von Zielsystemen werden im Rahmen von Austauschbeziehungen zu Forderungen und Leistungszusagen, denen Leistungszusagen und Forderungen der Austauschpartner gegenüberstehen?.,
Mitarbeiter fordern gemäß ihrer Zweckaussage— unabhängig von ihrer speziellen Mitarbeiterfunktion— Nominalgüter und stellen als Äquivalente für ihre Einnahmen-Arbeitsleistungen zur Verfügung. Neben diesen konstitutiven Forderungen und Leistungszusagen lassen sich auf der Grundlage empirischer Forderungsergebnisse,? hilfsweise über den Weg der Deduktion, komplementäre Forderungen ableiten. So haben Mitarbeiter auch ein Interesse an der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes, an Selbstverwirklichungs- und Patrizipationsmöglichkeiten und stellen Anforderungen an die technischen und sozialen Bedingungen, unter denen sie ihre Arbeit leisten.
Den Forderungen und Leistungszusagen der Mitarbeiter stehen spiegelbildlich die Leistungszusagen und Forderungen jener Aktoren gegenüber, die die Funktion des unternehmungsinternen Kontrahenten wahrnehmen. Für die Arbeitnehmer ist der unternehmungsinterne Kontrahent der Arbeitgeber. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Kontrahenten der Austauschbeziehung auf individueller Ebene, wobei auf der Arbeitnehmerseite vielfach unternehmungsinterne Arbeitnehmervertretungen als Verhandlungspartner fungieren.
Auf kollektiver Ebene vertreten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften die Forderungen und Leistungszusagen ihrer Mitglieder. Sie schließen Verträge über Forderungen und Leistungszusagen ab, ohne daß jedoch auf dieser Ebene die den Forderungen und Leistungszusagen zugrunde liegenden Güter ausgetauscht werden. Die Beziehung umfaßt wesentliche Elemente einer Austauschbeziehung, bleibt aber infolge der Ausgliederung des korporalen Aktes unvollständig.
Die zwischen den Koalitionen und ihren Mitgliedern bestehende individuell-kollektive Beziehung stellt dagegen wiederum eine vollständige Austauschbeziehung dar. Die Mitglieder leisten finanzielle Beiträge und fordern von ihrem Verband Unterstützung und Vertretung ihrer Interessen. Hierzu gehören Vertragsabschlüsse auf kollektiver Ebene zur Sicherung der individuellen Forderungen und finanzielle Unterstützungen in Arbeitskämpfen.
Abbildung 1 gibt einen Überblick über die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen.