122 Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung
Unternehmung
Nominalgüter F|
Arbeitsleistungen
LZ Arbeit
nehmer Arbeitsplatzsicherheit
Selbstverw./Partizipation SEES
Techn. u. soz. Bedingungen A
Unterstützung Unterstützung' der der Beiträge AN-Interessen AG-Interessen!
'
kollek- LZ tive unvollständige| LZ Austauschbeziehung
Gewerkschaften
Arbeitgeberverbände
LZ: Leistungszusagen Fo: Forderungen
Abb. 1: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen
II Konfliktfreie und konfliktäre Interaktion
Die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auf individueller Ebene wird durch den Arbeitsvertrag begründet, dessen Gestaltungsmöglichkeit durch rechtliche Regelungen, durch Tarifverträge auf kollektiver Ebene und vielfach durch Vereinbarungen mit unternehmungsinternen Arbeitnehmervertretungen begrenzt wird. Innerhalb dieses Rahmens steht dem Arbeitgeber die Konkretisierung der Pflichten des Arbeitnehmers durch Weisung zu. Die Ausübung des Weisungsrechtes dient der Koordination der arbeitsteiligen Aufgabenerfüllung.