Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 217
Bei der Untersuchung eines Industriebetriebs hinsichtlich der dort geleisteten Arbeitsarten bot sich
für den gewerblichen Bereich folgende Unterteilung an:
— einfache Arbeiten, die nach relativ kurzer Anlernzeit ausgeführt werden können;
— Arbeiten, für die(qualifizierte) Facharbeiter benötigt werden;
— Arbeiten handwerklicher Art. Die Ausführenden müssen über eine gründliche Ausbildung in dem jeweiligen Handwerk verfügen.
Beides kann kombiniert auftreten: Die Entwicklung neuer Produkte geht mit der Entwicklung
neuer Produktionsverfahren Hand in Hand, d.h. neue Produkte erfordern neue Produktionsver
fahren, oder neue Produktionsverfahren ermöglichen die Produktion neuartiger Erzeugnisse,
Daß dieser Saldo gleich den Lohneinsparungen ist, wäre ein Extremfall, der nur sehr selten, wenn
überhaupt, eintreten wird. Trotz höherer Maschinisierung müßten die Maschinenkosten gleich
bleiben.
H. Jacob, Preisbildung und Preiswettbewerb in der Industriewirtschaft, Köln, Berlin, Bonn, Mün
chen 1985.
Man könnte denken, die Preissteigerungen würden noch geringer ausfallen, da ja nur ein Teil der
Gesamtkosten des Unternehmens auf Löhne entfällt und nur eine Erhöhung der Löhne angenom
men wurde. Da die Lohnerhöhung aber sämtliche Zweige der Wirtschaft erfassen soll, werden vom
einzelnen Unternehmen aus betrachtet nicht nur die Löhne, sondern auch die übrigen Kostenbe
standteile wie Material, Energie usw. in ähnlichem Maße steigen, weil die dafür zu zahlenden Prei
se ebenfalls steigen.
Die hier in Abschnitt II.) betrachteten Beispiele beziehen sich zwar auf eine einzelne Unterneh
mung, jedoch gelten die gewonnenen Aussagen für jedes Unternehmen und damit letztlich auch für
die Gesamtheit der Unternehmen.
Dabei ist unterstellt, daß der Arbeitnehmer selbst innerhalb relativ weiter Grenzen bestimmen darf,
wann er die zusätzliche Freizeit in Anspruch nehmen will. Er muß lediglich rechtzeitig den Termin
mitteilen.
Eine durch eine derartige Flexibilisierung der Arbeitszeit erreichte Senkung der durchschnittlichen
Arbeitszeit ist aus der Sicht des einzelnen bei weitem einer zwangsweisen Verkürzung der Arbeits
zeit vorzuziehen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt ihm die Möglichkeit, das ihm günstig er
scheinende Verhältnis von Arbeitszeit zu Freizeit zu verwirklichen und dadurch sein Nutzenniveau
zu erhöhen.
Auch für einen Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit sucht, existiert eine entsprechende Kurve. Der ein
zige Unterschied zu der soeben beschriebenen Kurve eines Vollzeit-Arbeitnehmers besteht darin,
daß der Punkt Ay wesentlich weiter rechts(z. B. bei einem Abszissenwert von 20) liegt.
Im Durchschnitt gesehen bedeutet, daß etliche nutzenmäßig besser, andere schlechter gestellt sind.
Die positiven und negativen Abweichungen gleichen sich insgesamt gesehen aus.
Die Kurve Ny der Abbildung 2(als Durchschnittskurve) liefert, da sie die Arbeitszeitverkürzung
mit absoluten(Lohnausgleichs-)Beträgen verknüpft, keine für eine Motivierung der Arbeitnehmer
brauchbaren Angaben.
Es geht hier um das Problem der strukturellen Arbeitslosigkeit(Überangebot bei einigen Arbeitsar
ten, Arbeitskräftebedarf bei anderen).