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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich? 217

Bei der Untersuchung eines Industriebetriebs hinsichtlich der dort geleisteten Arbeitsarten bot sich

für den gewerblichen Bereich folgende Unterteilung an:

einfache Arbeiten, die nach relativ kurzer Anlernzeit ausgeführt werden können;

Arbeiten, für die(qualifizierte) Facharbeiter benötigt werden;

Arbeiten handwerklicher Art. Die Ausführenden müssen über eine gründliche Ausbildung in dem jeweiligen Handwerk verfügen.

Beides kann kombiniert auftreten: Die Entwicklung neuer Produkte geht mit der Entwicklung

neuer Produktionsverfahren Hand in Hand, d.h. neue Produkte erfordern neue Produktionsver­

fahren, oder neue Produktionsverfahren ermöglichen die Produktion neuartiger Erzeugnisse,

Daß dieser Saldo gleich den Lohneinsparungen ist, wäre ein Extremfall, der nur sehr selten, wenn

überhaupt, eintreten wird. Trotz höherer Maschinisierung müßten die Maschinenkosten gleich

bleiben.

H. Jacob, Preisbildung und Preiswettbewerb in der Industriewirtschaft, Köln, Berlin, Bonn, Mün­

chen 1985.

Man könnte denken, die Preissteigerungen würden noch geringer ausfallen, da ja nur ein Teil der

Gesamtkosten des Unternehmens auf Löhne entfällt und nur eine Erhöhung der Löhne angenom­

men wurde. Da die Lohnerhöhung aber sämtliche Zweige der Wirtschaft erfassen soll, werden vom

einzelnen Unternehmen aus betrachtet nicht nur die Löhne, sondern auch die übrigen Kostenbe­

standteile wie Material, Energie usw. in ähnlichem Maße steigen, weil die dafür zu zahlenden Prei­

se ebenfalls steigen.

Die hier in Abschnitt II.) betrachteten Beispiele beziehen sich zwar auf eine einzelne Unterneh­

mung, jedoch gelten die gewonnenen Aussagen für jedes Unternehmen und damit letztlich auch für

die Gesamtheit der Unternehmen.

Dabei ist unterstellt, daß der Arbeitnehmer selbst innerhalb relativ weiter Grenzen bestimmen darf,

wann er die zusätzliche Freizeit in Anspruch nehmen will. Er muß lediglich rechtzeitig den Termin

mitteilen.

Eine durch eine derartige Flexibilisierung der Arbeitszeit erreichte Senkung der durchschnittlichen

Arbeitszeit ist aus der Sicht des einzelnen bei weitem einer zwangsweisen Verkürzung der Arbeits­

zeit vorzuziehen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt ihm die Möglichkeit, das ihm günstig er­

scheinende Verhältnis von Arbeitszeit zu Freizeit zu verwirklichen und dadurch sein Nutzenniveau

zu erhöhen.

Auch für einen Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit sucht, existiert eine entsprechende Kurve. Der ein­

zige Unterschied zu der soeben beschriebenen Kurve eines Vollzeit-Arbeitnehmers besteht darin,

daß der Punkt Ay wesentlich weiter rechts(z. B. bei einem Abszissenwert von 20) liegt.

Im Durchschnitt gesehen bedeutet, daß etliche nutzenmäßig besser, andere schlechter gestellt sind.

Die positiven und negativen Abweichungen gleichen sich insgesamt gesehen aus.

Die Kurve Ny der Abbildung 2(als Durchschnittskurve) liefert, da sie die Arbeitszeitverkürzung

mit absoluten(Lohnausgleichs-)Beträgen verknüpft, keine für eine Motivierung der Arbeitnehmer

brauchbaren Angaben.

Es geht hier um das Problem der strukturellen Arbeitslosigkeit(Überangebot bei einigen Arbeitsar­

ten, Arbeitskräftebedarf bei anderen).