320 Neuordnung der Leiharbeit
(AUG) oder mittels Werkvertrags, sind die sozialschädlichen Folgen, wie sogleich noch nachgewiesen werden wird, nicht länger übersehbar.
Im gewerkschaftspolitischen Raum? ist deshalb schon frühzeitig die Forderung nach einem generellen Verbot der Leiharbeit erhoben worden. Die Bundestagsfraktion der Grünen? hat einen Entwurf zur generellen Aufhebung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die Bundestagsfraktion der SPD* einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, der u.a. eine Erstreckung des sektoralen Verbotes der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe auf die Metallindustrie fordert.
Die SPD-Fraktion des Landtages Nordrhein-Westfalen® und die Landesregierung halten dagegen im Anschluß an eine zweitägige Anhörung des Landtages® einen anderen Weg für klüger: Durch grundlegende Umgestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll Leiharbeit beschäftigungswirksam eingegrenzt, in sozialerträgliche Bahnen gelenkt und sollen Umgehungsformen verhindert werden.
II Umfang des Fremdfirmeneinsatzes
Gesicherte Daten über den Gesamtumfang der Fremdfirmenarbeit liegen nicht vor: Der Einsatz von Fremdfirmen-Arbeitnehmern auf Werkvertragsbasis wird statistisch nicht erhoben. Die amtliche Statistik der Bundesanstalt für Arbeit (ANBA) erfaßt halbjährlich an den Stichtagen 30. 6. und 31. 12. die konzessionierten Verleihbetriebe und die von diesen der Arbeitsverwaltung gemeldeten Leiharbeitsverhältnisse. Es liegt in der Natur der Sache, daß sich das zahlenmäBige Ausmaß der illegalen Leiharbeit, wie überhaupt alle Erscheinungsformen illegaler Beschäftigung, einer statistischen Erfassung gänzlich entzieht; insoweit gibt es nur mehr oder weniger verläßliche grobe Schätzungen.
Nach der vorgenannten amtlichen Statistik’ wurden am 30. 6. 1985 in der Bundesrepublik 48707(in NRW 16139) und am 31. 12. 1985 46946(in NRW 14927) legale Leiharbeitsverhältnisse registriert. Gegenüber den jeweiligen Stichtagen im Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 48%. Zwar weist eine Einbeziehung der Zahlen der Vorjahre aus, daß es bei Beschäftigungsverhältnissen dieser Art starke saisonale und konjunkturelle Schwankungen gegeben hat, doch läßt sich ein stetiger Anstieg der Leiharbeit seit 1982 eindeutig belegen.®
Die Anzahl der illegalen Beschäftigungsverhältnisse wird, bezogen auf das Bundesgebiet, mit 100000 bis 600000 angenommen.*? Die Zahl der Fremdfirmenarbeiter überhaupt dürfte noch weitaus höher liegen. Anhaltspunkte hierfür sind zum einen Expertenschätzungen anläßlich der vorgenannten Landtagsanhörung als auch Einzelergebnisse der nordrhein-westfälischen Gewerbeaufsicht. So hat