Neuordnung der Leiharbeit 329
Fünfter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des AÜG sowie über die Auswirkungen des BillBG, BT DS 10/1934, S. 40
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schätzt 100000 bis 500000 illegale Beschäftigungsverhältnisse(unveröff. Gutachten, Az.: WF VIa— 1/86 vom 26. 1. 1986, S. 4 m.w.N.).
Der DGB(LT NW ZS 10/444, S. 3) nimmt 100000 bis 600000, das WSJ und die Arbeiterkammer Bremen(LT NW ZS 10/450, S. 9) nehmen ca. 300000 bis 500000 illegale Beschäftigungsverhältnisse an.
Ausschußprotokoll, LT NW 10/306 vom 25. 6. 1986 S. 58
Dies dürften die häufigsten Tätigkeitsbereiche sein. Unter den Branchen, in denen Fremdfirmen am meisten zum Einsatz kommen, werden übereinstimmend genannt: Bauindustrie, Eisen- und Stahlindustrie, metallverarbeitende Industrie, chemische Industrie und Kernkraft-Industrie.
Wie hoch von auftraggebenden Unternehmen die„problemlose Flexibilität“ im Bereich der Personalwirtschaft eingeschätzt wird, zeigt sich bei manchen Firmen auch daran, daß sie den Fremdfirmen im Rahmen ihrer Lohnkostenkalkulation Abschläge für potentielle Abfindungskosten einräumen.
Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände e. V., LT NW ZS 10/452, S. 1, ähnlich auch die Stellungnahmen der Ford AG, LT NW ZS 10/451, S. 1, der Thyssen Stahl AG, LT NW ZS 10/453, S. 2f oder der Bayer AG, LT NW ZS 10/446, 5. 1
Unverständlich ist es deshalb, wenn die Bundesregierung im RegE des Beschäftigungsförderungsgesetzes immer noch von der„Chance eines vollwertigen Dauerarbeitsplatzes beim Verleiher“ spricht(BT DS 10/2102, S. 15)
Fünfter Bericht der Bundesregierung(Fußnote 8), S. 11
LAA NRW, LT NW ZS 10/449, S. 17
LAA NRW, LT NW ZS 10/449, S. 17
ANBA(Fußnote 7)
Dies jedenfalls ist das Ergebnis der Landtags-Anhörung
dpa vom 14. April 1986
„Angebotsschreiben“ der Fa. Idemo vom 27. 6. 1986
BVerfGE 21, S. 261 ff.
Damals$ 37 Abs. 3 AVAVG
a.A. Mayer/Paasch, Arbeitnehmer 2. Klasse, Leiharbeitsverbot und Beschäftigungspraxis im Baugewerbe, Düsseldorf 1986
Vgl. Beschluß vom 4. 11. 1986