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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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Neuordnung der Leiharbeit 329

Fünfter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des AÜG sowie über die Auswirkungen des BillBG, BT DS 10/1934, S. 40

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schätzt 100000 bis 500000 illegale Be­schäftigungsverhältnisse(unveröff. Gutachten, Az.: WF VIa 1/86 vom 26. 1. 1986, S. 4 m.w.N.).

Der DGB(LT NW ZS 10/444, S. 3) nimmt 100000 bis 600000, das WSJ und die Arbeiterkammer Bremen(LT NW ZS 10/450, S. 9) nehmen ca. 300000 bis 500000 illegale Beschäftigungsverhältnis­se an.

Ausschußprotokoll, LT NW 10/306 vom 25. 6. 1986 S. 58

Dies dürften die häufigsten Tätigkeitsbereiche sein. Unter den Branchen, in denen Fremdfirmen am meisten zum Einsatz kommen, werden übereinstimmend genannt: Bauindustrie, Eisen- und Stahlindustrie, metallverarbeitende Industrie, chemische Industrie und Kernkraft-Industrie.

Wie hoch von auftraggebenden Unternehmen dieproblemlose Flexibilität im Bereich der Perso­nalwirtschaft eingeschätzt wird, zeigt sich bei manchen Firmen auch daran, daß sie den Fremdfir­men im Rahmen ihrer Lohnkostenkalkulation Abschläge für potentielle Abfindungskosten einräu­men.

Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände e. V., LT NW ZS 10/452, S. 1, ähnlich auch die Stel­lungnahmen der Ford AG, LT NW ZS 10/451, S. 1, der Thyssen Stahl AG, LT NW ZS 10/453, S. 2f oder der Bayer AG, LT NW ZS 10/446, 5. 1

Unverständlich ist es deshalb, wenn die Bundesregierung im RegE des Beschäftigungsförderungs­gesetzes immer noch von derChance eines vollwertigen Dauerarbeitsplatzes beim Verleiher spricht(BT DS 10/2102, S. 15)

Fünfter Bericht der Bundesregierung(Fußnote 8), S. 11

LAA NRW, LT NW ZS 10/449, S. 17

LAA NRW, LT NW ZS 10/449, S. 17

ANBA(Fußnote 7)

Dies jedenfalls ist das Ergebnis der Landtags-Anhörung

dpa vom 14. April 1986

Angebotsschreiben der Fa. Idemo vom 27. 6. 1986

BVerfGE 21, S. 261 ff.

Damals$ 37 Abs. 3 AVAVG

a.A. Mayer/Paasch, Arbeitnehmer 2. Klasse, Leiharbeitsverbot und Beschäftigungspraxis im Bau­gewerbe, Düsseldorf 1986

Vgl. Beschluß vom 4. 11. 1986