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trennten Gemeinwesen bestanden haben. Nicht selten war es, daß ähnlich dem schon erwähnten Brandenburg, dein übrigens in dem Dorfe Luckeberg noch ein vierter Gr' einverleibt wurde, mehrere selbständige Grtsgemeinden Nlauer an Blauer lagen und erst verhältnismäßig spät vereinigt wurden. So Berlin-Tölln, die zwar >308 vereinigt, aber bald wieder getrennt wurden, Alt- und Neu-Landsberg, Altstadt und Neustadt Brandenburg und verschiedene andere. Die Stadt Jüterbog wird noch heute aus drei selbständigen Kommunen gebildet. Es beleuchtet dies sowohl die Unfertigkeit der Au stände in dem neuen Lande wie vielleicht auch die Ziellosigkeit der frühen anhaltische» Politik. Wenn wir dagegen hören, daß Albrecht der Bär Grenzfestungen anlegte, wie Lenzen, putlitz, Freienstein, perleberg, Mttenberge, die im Gegensatz zu den dörflichen Siedelungen von vornherein als große Anlagen erscheinen und doch erst im 14. Jahrhundert Stadtrechte erhielten, so können wir zunächst nur pallisadierte Ansiedelungen voraussetzen. Nur Havelberg, das f l 5 f zur Stadt erhoben wurde, macht eine Ausnahme; aber auch hier scheint eine gewisse Unsicherheit der Politik vorzuliegen, die zwischen den altehrwürdigen slawischen Hauptorten Brandenburg und Havelberg schwankte, bis sie sich endgültig für die das erstere entschied und Brandenburg zur Hauptstadt erkor. Wir haben zudem auch genügende Beispiele dafür, daß Ortschaften, deren räumliche Anlage auf städtisch erweiterte Siedelungen deutet, ihre Ummauerung erst verhältnismäßig spät erhielten. So wird prenzlau f287 erlaubt, sich mit einer steinernen Blauer zu umgeben. f2st6 wird der Stadt Brietzen, welche niemals eine Burg neben sich gehabt h.tte, ein zehnjähriger Erlaß der Steuer bewilligt, damit sie sich eine Blauer erbauen könne. Non Fürstenberg a. G. wissen wir, daß es gar erst 1370 mit Stadtmauern umzogen wurde. Guben, das f235 Blagdeburger Stadtrecht erhielt und durch das Fehlen einer landesherrlichen Burg, sowie durch seine Bedeutung als Stapelort für den Nordosten Deutschlands den langsamen Aufstieg von einer dörflichen Ansiedelung zu städtischer Bedeutung erweist und als solche selbst Blutterort für Posen geworden ist, konnte gar erst f3ll sich mit einer steinernen Blauer umgürten, obwohl es bereits 1276 ein Rathaus errichtete.
Und auch eine andere Tatsache ist noch zu beachten, welche die Systemlosigkeit der Städtegründungen belegt: die Verlegung von dem zuerst besetzten Gelände. 5o wird Blittenwalde an einen anderen Grt verlegt. Von Greifenberg dürfen wir ein gleiches vermuten. Wittstock erhielt eine andere Lage und Havelberg, dessen Bischof f f79 von Kaiser Friedrich I. die Erlaubnis erhielt, auf dem Domhügel eine besondere Stadt anzulegen, hat diese Konkurrenz zwar nicht aufwachsen sehen, aber in den Umfassungsmauern eine stetige Drohung lange Zeit vor Augen gehabt.
Einen anderen Ausgangspunkt bildete für manche Stadt das landesherrliche Schloß wie in Dahme, Eberswalde, Landsberg, Eottbus Perleberg u. a., das dann zum Blittelpunkt der städtischen Siedelung wurde, indessen nicht ohne daß es häufig mit der zugehörigen Stadt in einen Gegensatz geriet. Behauptete das Schloß seine alte Vorherrschaft, so mußte die städtische Entwicklung bald Zurückbleiben. So brachen z. B noch f50f heftige Konflikte in Altlandsberg zwischen der Bürgerschaft und den Stadt- Herren, den Herren von Krummensee aus, weil diese die Entwicklung der Stadt durch Aneignung von Lürgerland und Einschränkung des Ackerbaues lahm zu legen