Teil eines Werkes 
Bd. 3 (1912) Die Volkskunde / von Robert Mielke [u.a.]
Entstehung
Seite
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Die Arbeit.

Das Eigentum und sein Schutz.

Mt naturnotwendiger Folgerichtigkeit hat sich aus der geregelten Arbeit der Begriff des Eigentums entwickelt und mit ihm eine feste Beziehung zu allen genossenschaftlichen Bestrebungen, dieses Eigentum zu vermehren. Daneben aber steht noch die weitere Borge, den erworbenen Besitz vor Einbußen zu sichern. Gehört die Arbeit, soweit sie auf die Vermehrung des Besitzes gerichtet ist, in den meisten Fällen zu den privaten Äußerungen des einzelnen, so hat die organisierte Sicherheit des Besitzes eine öffentlich- rechtliche Natur. Doch gibt es keine sichere Grenzlinie zwischen beiden; dagegen haben sie in einer Zeit, die vorwiegend mit realen Vorstellungen arbeitete, und die notgedrungen oft auf die schriftliche Festlegung der Eigentumsbegriffe verzichten mußte, das Leben mit einer Reihe von Gebräuchen durchsetzt. Sinnig und verständig, in ihrer Anwendung auch für uns noch oft erkennbar, haben sie aber ebenso häufig den ursprünglichen Aern verloren und sind zur Form geworden, aus der man nur schwer noch eine alte Vorstellung herauslesen kann.

Doizeicben. Haus und Hof bilden eine Einheit, die bei einem Besitzwechsel das neue Verhältnis um so mehr erkennen lassen mußte, als gerade auf dem Lande gemeinsame Arbeit die Gegenstände zeitlich vermengte. Tiere, die auf die Weide getrieben wurden, Ackergerätschaften, die auf dem Felde stehenblieben, Fischnetze, die von der Dorfschast gemeinsam benutzt wurden, waren gezeichnet und dadurch leicht herauszufinden. Außerdem war es für die häufigere Verlosung von Gemeindeeigentum an die Dorfbewohner: der Wiesen, Gewässer, Bäume u. a. nicht minder notwendig, die Hofzeichen der letzteren zu wissen. Also Vieh, Acker- und Fischereigerät und die ausgelosten Ländereien, die Aabeln oder Lose, wurden durch das Zeichen bestimmt. Wie wichtig dies war, erläutert ein Bericht von Rektor O. NIonke:Zn Schönerlinde (Niederbarnim) befand sich früher in der Wand der Schmiede neben der Tür ein wage­rechter Spalt, durch den die abends heimkehrenden Anechte die stumpf gewordenen Pflugschare steckten, die dann immer dicht neben dem Herde auf den Boden fielen. Waren sie dann geschärft, so wurden sie am Morgen von den Anechten abgeholt, und jeder erkannte an den auf den Pflugscharen angebrachten Hofzeichen sein Eigentum,*) Angaben aus anderen Ortschaften bestätigen diesen Gebrauch ebenso wie einen zweiten, nach dem jeder Hausbesitzer sein besonderes Zeichen an der Wohnung angebracht habe."

Die Hofzeichen mußten verschwinden, sobald die moderne Verwaltungstechnik die alte Dorfverfassung auflöste und das geschriebene Wort jede Änderung der Besitz­verhältnisse festlegte. Immerhin haben sie doch noch bis in die Mtte des vorigen Jahr­hunderts bestanden. Zn Lobeofsund bei Nauen fand ich noch einige an pfählen in der Wiese um istOO. Der Gebrauch ist sicher sehr alt und vermutlich auf das Heidentum zurückzuführen. Inhaltlich sind die meisten Hofzeichen leicht herstellbare geometrische Zeichen; einzelne scheinen Ackergeräte (5. 10. 15. Wachow 1870, 2. 5. Wachow 1st05,

') Monatsblatt der Brandenburgia XII, >Y0H, L. 4 , 28 .