Abb. 3.2.1-1: Verteilung der LN Russlands nach Betriebstypen und Wirtschaftsgroßregionen um 2000”
c) Prozentualer Anteil der Hofland- und Gartenwirtschaften(Hauswirtschaften)
500 1000 km
Ostsibirische See ‚
Ochotskisches Meer
Grenze der Russischen Föderation Grenze der Wirtschaftsgroßregionen Prozentualer Anteil der Hofland- und Gartenwirtschaften I Nordwesten VII Nordkaukasus I! Norden VII Ural Ill Zentrum IX Westsibirien IV Wolga-Wjatka X Ostsibirien V Zentrale Schwarzerde XI Ferner Osten VI Untere Wolga
Institut für Geographie/Humangeographie Entwurf: H. Viehrig/Kartographie: U. Dolezal "Statistische Grundlagen nach Raumgliederung von 1985/90 Quelle: Nach PALLOT/NEFEDOVA 2003, Tab. 1, S. 43.
3.2.2 Die betrieblichen Grundtypen im Transformationsprozess
3.2.2.1 Die„unvollendeten Reformen“ der Großbetriebe(Nachfolgebetriebe der Kolchose/Sowchose)
Die Verantwortung für die Reorganisation der Sowchosen/Kolchosen war von der föderalen Regierung in die Hände der Betriebsführung der Großbetriebe und der örtlichen Administrationen gelegt worden. Anfang 1992 war zu diesem Zweck in vielen Betrieben eine Kommission gebildet worden, die nach der Erfassung des Betriebsvermögens die Boden- und Vermögensanteile an die Mitglieder(Kolchosbauern, Landarbeiter, auch Rentner, Lehrer etc.) zu vergeben hatte. Die Größe der Bodenanteile hatte sich an dem zur Verfügung stehenden Land und der Mitgliederanzahl der Betriebe sowie an einer maximalen Kreisnorm zu orientieren. Die Vermögensanteile wurden meist nach dem Produkt aus dem Jahresarbeitsentgelt der letzten 5 Jahre und der Anzahl der Arbeitsjahre im Betrieb berechnet(TANNEBERGER 1997, S. 22). Die Bauern besaßen rechtlich die Möglichkeit, zur Gründung eines Fermerbetriebes aus dem Kolchos auszutreten. Nach dem Gesetz und Dekreten von 1993/ 1996 eröffneten sich für den Bauern damit folgende Varianten zur persönlichen Nutzung seiner Anteile(vgl. O‘ BRIEN et al. 2000, S. 114): - Die Gründung eines Fermerbetriebes - Verbleib im Großbetrieb und Überlassung des Anteils im Bestand des kollektivgeteilten Eigentums bzw. Überlassung des Eigentums als Geschäftsanteil, evtl. Nutzung von Anteilen für die individuelle Nebenwirtschaft(Hauswirtschaft) - Verpachtung seines Bodenanteils an andere Nutzer
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