- Verkauf seiner Bodenanteile(innerhalb des Großbetriebes) und - Stellung seiner Anteile unter treuhänderische Verwaltung.
Zur Zertifizierung der Boden- und Vermögensanteile—- Herausbildung von kollektivgeteilten Eigentumsformen
Obgleich den Unternehmen empfohlen wurde, im Zuge der Umregistrierung/ Reorganisation ihren verbliebenen Mitgliedern Urkunden bzw. Zertifikate über die fiktiven Bodenund Vermögensanteile auszustellen, erfolgte dieser Prozess in verschiedenen Regionen nur verzögert. Einen letzten Impuls erhielt dann die Ausgabe von Zertifikaten im Rahmen föderativer Programme 1999/2000, so dass dieser Vorgang gegenwärtig als abgeschlossen gelten kann.
Die zertifizierten Feldparzellen(in der Zentralen Schwarzerde-Region z.B. 5-6 ha groß) wurden auf Grund ihres fiktiven Charakters weder in ihrer Lage und Bodenfruchtbarkeit bzw. Bonität eingeschätzt und verteilt, noch sind sie den Anteilseignern in dieser Hinsicht bekannt.
Die Großbetriebe waren mit dieser Spezifizierung auch überfordert, fehlen doch auch heute noch meist die notwendigen institutionellen Voraussetzungen(Flurvermessung, Bodenkataster). Die Festlegung der Bodenanteilsgrößen erfolgte so als Quotient adäquat der betrieblichen Größe der LN und der Mitgliederanzahl der Betriebe.
In ihrer großen Mehrheit waren die Anteilseigner letztlich bestrebt, ihre Anteile in den neu formierten Nachfolgebetrieben der Kolchose/sowchose im Bestand kollektiv-geteilten Eigentums zu belassen bzw. als Geschäftsanteile einzubringen. Für dieses Verhalten gibt es einen ganzen Komplex von Gründen, der von den langzeitlichen Agrartraditionen und der Mentalität der russischen Dorfbevölkerung sowie dem Druck der wachsenden Wirtschafts- und Agrarkrise ausgeht und bis zu der mangelnden staatlichen Unterstützung (Startkapital) für eventuelle Betriebsgründer reicht. Es spielen dabei auch die„dörflichen Machtstrukturen“ und die herkömmliche Funktion der GroßRbetriebe als Einkommensquelle und Dienstleister für die häuslichen Subsistenzwirtschaften(LPH) eine große Rolle. Untersuchungen von O’BRIEN et al.(2000, S. 114) in Siedlungen des europäischen Russlands und SCHULZE(1999, S. 40) in Westsibirien haben in jüngerer Zeit den genannten Sachverhalt bestätigt. Die Anteilseigner brachten überwiegend bis fast ausschließlich ihre Boden- und Vermögensanteile wieder in das kollektiv-geteilte Eigentum ihrer Großbetriebe bzw. dort als Geschäftsanteile(AG etc.) ein.
Insgesamt bewertet, wurden mit der Ausgabe von Zertifikaten den ehemaligen Kolchosbauern bzw. Landarbeitern zwar Eigentumstitel(legal rights) übergeben, aber in der Praxis die Verfügungsrechte(property rights) nur eingeschränkt gewährt.
In diesem Zusammenhang sei auf die rechtliche Definition wesentlicher Merkmale von Eigentum im Wirtschaftsrecht verwiesen. So beinhaltet Privatisierung neben der Zuordnung von Eigentumstiteln(legal rights) auch die juristische Festlegung der Verfügungsrechte(property rights) über a) Nutzung, b) Aneignung der Nutzung, c) Veränderung des Eigentums und d) Transfer des Eigentums(bei Respektierung der sozialen Bindung des Eigentums)(vgl. SCHULZE et al.1999, S. 11).
Die neuen Rechtsformen(Organisationsformen) der Nachfolgebetriebe der Kolchosen/Sowchosen
In der ersten Hälfte der 90er Jahre wurde in Russland von den ehemaligen Kolchosen eine Umwandlung zur Rechtsform der GmbH bevorzugt. So waren zum 01.10.1993 von 24 000 Betrieben 11 000 als GmbH registriert(TANNEBERGER 1997, S. 24). Die Betriebe konnten bei einer bloßen Umregistrierung auch ihren alten Rechtsstatus als Kolchos/ Sowchos behalten, wovon nach Stand vom Januar 1994 noch 35% der Betriebe Gebrauch machten. In der Folgezeit ereigneten sich in der Wahl der Rechtsformen durch
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