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wie die Knechte beim Erntefest ein Lied aufsagen, um von der Herrschaft eine ,sesiesgabe zu erlangen, so gingen die Hirten zu Weihnacht mit Tuten vor jedes Haus, um oft neun Tage lang kleine Gaben durch geeignete Sprüche einzusammeln. Au Fastnacht übernahm dies vereinzelt auch der Schweinehirt, während das weihnachtliche Hirten- blasen auch in den märkischen Städten üblich war. — Die Hirten für das Großvieh erhielten einen festen Lohn, der in Vierteljahrsraten oder auch am Ende des Vertragsjahres gezahlt wurde. Da der Viehhirte gewissermaßen Unternehmer war, der den größten Teil des Geldes zur Besoldung an den Schäfer, Kälber- und Schweinehirten zu zahlen hatte (die allerdings oft Familienglieder waren), so blieb ihm selbst nicht viel übrig. Dafür aber standen ihm noch andere Naturalleistungen offen, die nicht unbedeutend waren. W. von Schulenburg zählt eine wiese, auf der er eine Kuh und eine Schafherde weidete, Land für Kartoffeln, Hirse, Flachs und Roggen, wozu noch manche Frucht wie Grütze, Hirse, Bohnen u. a. m., und schließlich besondere Abgaben für die Geburt eines jeden Stück Jungviehes kamen.
Die Jagd.
Die Jagd war früher das Vorrecht der großen Herren. Den Bauern war dabei nur eine bescheidene Rolle zugewiesen. Entweder stand er unfreiwillig im Dienste eines Herren, dem er das wild zutreiben mußte, oder er übte die Jagd als Notwehr aus, wenn er seine Saaten zu beschützen hatte, oder gar heimlich, um sich einen Wildbraten für die Feiertage zu beschaffen. Das letztere kam aber doch wohl selten vor, denn es fehlten ihm vor allem die Zeit und die geeigneten Waffen. Erst im ly. Jahrhundert finden sich häufiger Gerichtsverhandlungen über dergleichen Überschreitungen. Vielleicht war der Bauer und der Kleinstädter durch die unfreiwillige Mitwirkung an der Herrenjagd für die Freuden der Jagd unempfindlich geworden, jedenfalls haben sie keine besondere Stellung im Volksleben. Namentlich drückten den Bauern im s6. bis 18. Jahrhundert die Verpflichtungen des Wolfjagdlaufens, das gegen die llberhandnahme dieses Raubzeuges von den Kurfürsten organisiert wurde, aber für die Städte und Dörfer fast unerträgliche Lasten mit sich brachte.
Bei dem Reichtum des Landes an Wäldern und der Nachbarschaft Polens fanden sich besonders nach dem Dreißigjährigen Kriege gewaltige Wolfsscharen ein, die im Winter die Dörfer blockierten. Der einzelne konnte ihnen nicht wehren, nur das Aufgebot von ganzen Städten und Dörfern brachte in jedem Aahr ganze Rudel zur Strecke. Der Große Kurfürst sah sich genötigt, für die Anlage von wolfsgärten, Luderplätzen und Wolfsgruben die Bevölkerung zu verpflichten, die unter der Leitung des Hofjagdamtes und mit Hilfe des von diesem gestellten Wolfjagdzeuges tagelang das Raubzeug aufscheuchen mußten. Männer und Frauen wurden dazu aufgeboten, die dadurch ihrer Tagesarbeit entzogen und erbittert wurden gegen diese gerade den unteren Klassen auferlegte Bedrückung. In wittstock kam es f66Y zu einem offenen Landfriedensbruch wegen -er Übergriffe, die sich die Aagdknechte wegen des von diesen „verübten Ruppinischen Mägdestupens, das doch gleich wohl sontra bonos moros st oinnsm bonestüw läufst", richtete. Ls half der Vernichtungskrieg offenbar nur vorübergehend,