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[Theil 1/2] (1781) Corpus Iuris Fridericianum
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Vorbericht

Seine Königliche Majestät von Preußen, unser allergnädigster Herr, haben von jeher die Aufsicht über die Justi

und die Verbesserung derselben, als eine der heiligsten Pflichten und erhabensten Vorrechte der Königlichen Würde betrachtet; und Höchstdero ununterbrochnes Augenmerk ist vom ersten Anfange Ihrer Regierung dahin gerichtet gewesen, Thro fämmtlichen getreuen Bafallen und Unterthanen dies jenige promte, unparthenische, von Chikanen und unnußen Subtilitaten gereinigte Rechtspflege zu vers fchaffen, welche billig für die wichtigste Stüße der innern Ruhe, Sicherheit und Wohlfahrt eines Lan des angesehen wird.

Sowohl die in den Jahren 1746. und fol genden vorgenommene Reforme, der in der Justik Verwaltung, und bey den dazu bes ftellten Collegiis eingeschlichenen Mißbrauche,

und