Teil eines Werkes 
[Theil 1/2] (1781) Corpus Iuris Fridericianum
Entstehung
Seite
XVI
Einzelbild herunterladen

XVI

Vorbericht.

und die Einführung der in dem Projekt des Codicis. Fridericiani enthaltenen abgekürzten Proceßs Form; als so viel andre, seit dem, über eben die sen Gegenstand, von Zeit zu Zeit, ergangne Vers ordnungen sind redende Beweise der unermüdeten Sorgfalt, die Se. Königliche Majestät auf die Er reichung dieses großen Endzwecks verwendet haben; und der Erfolg hat den Wünschen Höchstdero Lan­Desväterlichen Herzens in so weit Gnüge geleistet, daß die Preußische Juftig Verfassung von manchen wichtigen Mängeln aller übrigen bisher bekannten Prozeß Ordnungen gereinigt worden.

Es hat jedoch die durch diese Veranstaltung in engere Gränzen eingeschloßne Chikane, gleich von Anfang her, mit der äußersten Anstrengung daran gearbeitet, die ihr gesetzten Schranken zu untergra­ben; und dieß hat ihr nach und nach um so leich ter gelingen können, als die in dem Codice Fri­dericiano vorgeschriebne Prozeß Form sich der in Den finstern Jahrhunderten erfundnen, durch das Vorurtheil des Alters und Ansehns ehrwürdig ges wordnen, durch neue Zufäße und Subtilitäten mancher in großen Ruf geftandnen Rchtsgelehrten noch mehr verstellten und solchergestalt fast in allen Gerichtshöfen auf und angenommnen Prozeß Ord nung des Päbstlichen Gefeß Buchs, in den wesent lichsten Stücken noch allzusehr nähert.

Nach dieser Ordnung ist die Entwickelung und Auseinandersetzung des Facti, welches fast bey einem jeden Rechts Streit zum Grunde liegt, und ohne deffen vollständige Aufklärung, eine richtige

und