Teil eines Werkes 
[Theil 1/2] (1781) Corpus Iuris Fridericianum
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XXXVII
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Vorbericht.

1XXXVII

Borschriften, auf jeden vorkommenden Fall mit vers münftiger Rücksicht und Beurtheilung der Umstände desselben verfahren; Abweichungen von der Regel, welche bey ein oder anderm aufferordenlichen Falle aus Gründen der Billigkeit nachgegeben werden müssen, nicht für die Regel selbst ansehn noch auf gewöhnliche Fälle ziehen wollen; sondern er muß bey jeder Applikation einer Stelle aus dieser Vers ordnung, den deutlich und bestimmt genung anges gebnen Sinn derselben, so wie die im vorstehenden hinlänglich entwickelte Intention des ganzen Geses hes unabläßig für Augen haben.

Da hiernächst bey der Applikation dieser Pros zeß Ordnung auf die Untergerichte, wegen der innern Verfassung dieser lettern einige besondre Bestimmungen nöthig sind; auffer dem aber auch es verschiedne Geschäfte und Verhältnisse des bur­gerlichen Lebens giebt, bey welchen, wenn Prozeße daraus entstehen, wegen ihrer eigenthümlichen Na tur und Beschaffenheit, eine besondre theils noch mehr abgekürzte, theils in verschiednen Stücken anders einzuleitende Instruktion statt finden muß, 3. E. in Baggatel: Wechsel: Unterthanen- Pacht, und Concurs Sachen, u. s. w.; so sollen im Iten Theile der neuen Prozeß- Ordnung die nöthigen spe ciellen Vorschriften vom Untergerichts: und summa rischen Prozessen ertheilt werden.

Der IIIte Theil foll die Pflichten aller ben der Juftis, vornehmlich bey Ober Gerichten angestell

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