122 Erster Theil. Vierzehnter Titel,
jedoch in diesem Falle die bloße eidliche Caution nicht zu achten ist, bestellen.
§. 8.
Doch steht dem Appellanten frey, wenn er zur wurk lichen Befolgung des Urtels sich entschließt, von dem Up, pellaten eine Caution de damno, auf den Fall, daß in den weitern Instanzen eine Abänderung erfolgen sollte, zu fordern; wozu der lettre sodenn, wenn dem Appellanten in solchem Fall, aus der geschehnen Vollziehung des ersten Urtels, ein erheblicher Schaden bevorstehen möchte, ans gehalten werden muß.
§. 9.
In wie fern bey Wechsel, klaren Schuld, Pacht, Dienst, Grenz, Spolien und Arrest Sachen; gegen Erkenntnisse über ein nachgesuchtes Beneficium moratorii, Ceffionis bonorum oder Competentia; oder wenn jemand durch Urtel und Recht für einen Verschwender erklärt, oder zum Vormund bestellt, oder der Vormundschaft ent fest worden, der Appellation ungeachtet, mit Vollstre cfung des Urtels zu verfahren sey, darüber sind theils die von diesen Materien unten vorkommende besondre Titel, theils die Vorschriften der Vormundschafts- Ordnung, nachzusehen.
§. 10.
Wenn in einem Urtel mehrere separirte Punkte ent schieden sind, und es wird nur wegen einiger davon ap pellirt; so muß, in Ansehung der übrigen, das Urtel in Exekution gesezt werden.
§. II.
Die Appellation soll zwischen den beyden prozeßiren den Partheyen, in der Regel, kein Beneficium commune seyn; es wäre denn, daß durch die von dem einen Theile eingewandte Appellation eine neue Untersuchung in facto veranlaßt; und dadurch zum Vortheil des Appellanten eine Abänderung des vorigen Urtels bewurkt; zugleich aber auch, aus Gelegenheit dieser Untersuchung, ben eben
diesem