CORPUS JURIS FRIDERICIANUM.
Erstes Buch.
Bon der Prozeßordnung.
Zweyter Theil.
Von Untergerichts- und summarischen
Prozessen.
INQU
Erster Titel.
KUN
Von Instruktion der Prozesse bey den Untergerichten.
§. I.
Die im ersten Theile dieses Buchs wegen der Instruktion der ordentlichen und gewöhnli chen Prozesse bey Obergerichten gegebne Borschriften, follen auch auf dergleichen ben Untergerich ten vorkommende Rechtssachen Anwendung finden.
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§. 2.
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Um jedoch die Art dieser Anwendung näher zu bestim men, werden die Untergerichte in zwen Hauptklassen eins. getheilt:
Corp. Jur. Fr. I. Buch II. Th.
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I. In