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Höhenlandes sich am meisten näherten, lag ein alter Handelsplatz, die „Franken- furt" genannt, der nun 1 253 von den Markgrafen zur deutschen Stadt Frankfurt erhoben wurde, von hier aus konnte die Handelsstraße von Sachsen und von der Mark nach Polen und Schlesien beherrscht, und von hier aus Schiffahrt und Handel auf der Oder von der Pleiskemündung bis nach Oderberg und Schwedt hinauf geregelt werden. Hier im Lande Lebus hatten die schlesischen Herzöge seit dem 12. Jahrhundert Missions- und Kolonisationsversuche unternommen und Hunderte von deutschen Dörfern und Siedlungen, und verschiedene Städte gegründet, hier hatten zu beiden Seiten der Oder, ähnlich wie in den obengenannten neumärkischen Ländern, die Tempelritter und Johanniter eine rege Kolonisationstätig- keit entfaltet, und diese Vorteile wußten die beiden Askanier so erfolgreich zu benutzen, daß um 1262 auch das Land Lebus als fester Besitz des Deutschtums betrachtet werden konnte. Dieses Gebiet erwies sich fortan als eine sichere Basis für weitere Unternehmungen längs der Oder und gegen Osten und bildete nun mit den Erwerbungen im Warthebruch und im Königsberger Lande einen Teil der „nuwen Marke obir Odir", en der Neumark Brandenbur g, die sich keilförmig zwisch Pommern und Polen hineinschob.
Außer den genannten Erwerbungen kam unter der Regierung der beiden Brüder noch die Oberlausitz um Bautzen und Görlitz durch Schenkung an das as- kanische Haus. Otto III. war mit der Tochter des Böhmenkönigs Wenzel vermählt und hatte als Pfand für das Heiratsgut zunächst Teile der Oberlausitz erhalten. Als er dann seinen Schwager Ottokar von Böhmen in seinen Kämpfen gegen Ungarn und gegen die heidnischen Preußen unterstützt hatte, übergab ihm dieser als Entgelt für die nicht gezahlte Mitgift und für seine Unkosten bei den Feldzügen 1255 die ganze Oberlausitz als Eigentum. Der Askanier ergriff sofort Besitz von dem Lande und suchte auch hier Beziehungen mit dem Süden der Mark Brandenburg herzustellen.
Die Regierung der beiden Brüder Johann I. und Otto III. ist von hoher Bedeutung für die Landesentwicklung der Mark Brandenburg gewesen. Sie haben den Umfang ihres Machtgebietes ganz erheblich erweitert, die Ostgrenze bis zur Randow und über die Oder hinaus vorgeschoben und den Wohlstand des Landes durch Kolonisierung und Anlage deutscher Ortschaften und durch Einrichtung neuer Handelswege und Anknüpfung von Handelsbeziehungen gehoben. Neben Albrecht dem Bären, der den Grund zur märkischen Grenzwacht an der Elbe legte, haben Johann I. und Otto III. sich als Schöpfer der östlichen Grenzmark ein bleibendes Verdienst um die brandenburgische Landesentwicklung erworben.1)
Schon zu Lebzeiten (1258) hatten die beiden Briider an eine Teilung der dem anhaltinischen Hause gehörigen Besitzungen gedacht, um den gesamten Besitz ihrem Geschlechts zu erhalten, und diese Teilung wurde beim Tode Johanns (1266) so durchgeführt, daß die Länder in zwei Teile zerlegt und unter die Nachkommen
1) A. Bauch, Die Markgrafen Johann I. und Otto III. (188S).