15
die Gründungen verschiedener Klöster und die Ausdehnung des märkischen Handels nach Pommern, Polen, Schlesien und Böhmen. Die Markgrafen waren stets daraus bedacht, jede sich darbietende Gelegenheit zur Vergrößerung ihres Gebietes zu benutzen, und wußten jeden durch die augenblickliche Lage geschaffenen Vorteil bis züm äußersten Ende zu verfolgen.
Die mannigfachen Verschiebungen, die schon zu Lebzeiten Ottos IV. und weiter nach seinem Tode (1309) im Besitzstände der askanischen Fürsten durch Erbschaft, Abtretung oder Tausch stattfanden, hatten aus die Landesentwicklung der Mark Brandenburg keinen nachteiligen Einfluß ausgeübt, vielmehr war der Umfang des märkischen Landes der gleiche geblieben, als Markgraf Waldemar (1309—1319) nach dem Aussterben der Johanneischen Linie, beim Tode Ottos IV., der ohne Kinder starb, den gesamten Besitz der Askanier in einer Hand vereinigte.1) Der weit blickende Fürst erkannte aber bald, daß er bei der nunmehrigen Ausdehnung der Mark Brandenburg seine Stellung als Markgraf nur behaupten könnte, wenn er einen Teil des nur ungenügend gesicherten Besitzes im Nordosten und Osten der Mark, der beständig von den Pommern und Polen bedroht wurde, aufgeben würde. Deshalb kam er einem Wunsche des Deutschen Ritterordens, der das Gebiet um Danzig, Schwetz und Dirschau bereits im Besitz hatte, nach und verkaufte diesem den benachbarten Teil von Pommerellen, der den Askaniern gehörte, für 10 000 Mark Silber. Durch diesen Verkauf sicherte Watdemar die Ostgrenze seines Machtgebiets gegen feindliche Einfälle und gewann zugleich die Mittel, um seine Stellring als Markgraf und seinen Landbesitz zu sichern und zu festigen.
Gelegenheit hierzu sollte Waldemar bald bekommen. Seine Verhandlungen mit den baltischen Seestädten, an denen er einen festen Rückhalt zur Ausbreitung und Stärkung des märkischen Handels zu finden hoffte, und die Unterstützung Stralsunds im Kampfe gegen den Fürsten von Rügen zogen ihm die Feindschaft der übrigen norddeutschen Fürsten und des mit diesen verbündeten Dänenkönigs zu, und als 1315 infolge Erbstreitigkeiten mit den mecklenburgischen Fürsten der Kampf aus- brach, hatte Waldemar einen schweren Stand. Anfangs vom Glück begünstigt, mußte er schließlich der Übermacht weichen und einen Vertrag abschließen, aber sein Widerstand war so energisch gewesen, daß er, außer dem Verzicht aus das Land Stargard, das ihm als Erbschaft zufallen sollte, seine Rechte auf die Mark Brandenburg behaupten konnte. Was Waldemar im Norden eingebüßt hatte, wußte er im Süden der Mark wiederzuerlangen, indem er einerseits durch Kampf und Verhandlungen den Markgrafen von Meißen zum Verzicht auf die Niederlausitz, auf das Land Landsberg und auf Torgau veranlaßte (1312) und andererseits durch geschickte Verhandlungen die Herzöge von Glogau zur Überlassung der Länder Schwiebus, Züllichau und Trossen zu bewegen wußte (1319). Diese Vereinbarungen hatten jedoch für die weitere Entwicklung der Mark Brandenburg zunächst wenig Nutzen, da Markgraf Waldemar bereits im August 1319 ohne Erben starb.
1) F. v. Klöden, Diplomatische Geschichte des Markgrafen Waldemar von Brandenburg. 4 Teile (1844-1845). — B. Prutz, Preußische Geschichte, Bd. 1 (1900), S. 116f.