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verschaffen. Außerdem lag Kaiser Ludwig mit dem Papste in streit und war van diesem gleich seinem Sohne mit dem Bann belegt worden, eine Strafe, die von der Kirche auch denen angedroht wurde, die sich dem Kaiser anschließen und seine Anordnungen ausführen würden. Infolgedessen konnte Markgraf Ludwig der Altere sj323—135 l) sich nur in einem Teile des märkisclien Landes Anerkennung verschaffen, und wechselnde Käinpfc mit Pommern, Polen und Schlesien, mit dem Erzbischof von Magdeburg und anderen Kirctienfürsten, mit Meißen und Böhmen waren notwendig, um sein Ansehen in der Mark zu erlxilten und die ibm treugebliebe- nen Landesteile weiterhin zum Ausharren zu bewegen. Unter diesen Umständen konnte Markgraf Ludwig, der seit 1342 nicht oft in der Mark, sondern meist in Bayern und Tirol weilte, an eine Erweiterung des braudenburgischen Landes nicht denken, er mußte sich damit begnügen, daß er nebst seinem Bruder Ludwig de m Römer, den er zum Mitregenten erwählt hatte, in einzelnen Gebieten der Mark als Landesherr anerkannt wurde.
Unter großen Zugeständnissen und Geldopfern gelang es den beiden Mittelsbachern in dem westlicken Teile der Mark, ferner in der Uckermark, im Lande Lebus und in der Neumark, die Stände zur Huldigung zu bewegen, aber unbedingte Anerkennung als Markgrafen fanden sie nur in sehr wenigen Landstriche», meist waren ihre märkischen Untertanen, zumal in den Städten, in zwei Parteien gespalten: eine kleinere, die zu den Mittelsbachern hielt, und eine größere, die der Kirclie und dem mit dieser verbündeten B ö h m e n f ü r st e n K a r l I V. anbing. Das Märlein von der Miederkehr des AMarkgrafen Maldemar und das Auftreten des falschen Maldemar, den Karl I V., der inzwischen zum deutseixni Kaiser erwählt worden war, als Markgrafen von Brandenburg bestätigte (1348), dienten dazu, den bayerischen Markgrafen viele ihrer bisherigen Anhänger abwendig zu nrachcn, und die Umtriebe der Kirche, welche die beiden Markgrafen für Ketzer erklären ließ und den Bann über sie verhängte, vollendeten das Zerstörungswerk. Außer einzelnen Gebieten der alten märkischen Stammlande gingen in jener Zeit die Oberlausitz, Teile der Niederlausitz und der Uckermark, die Mark Landsberg und die Pfalz Sachsen der Mark Brandenburg verloren, dagegen fiel die Altmark nach Agnes' Tode an Brandenburg zurück.
Die beiden Mittelsbacher batten den Machensckxrften Karls I V. und seiner Anhänger gegenüber einen schweren Stand, und wenn es Ludwig dem Alteren auch schließlich gelang, durch Aufstellung des Gegenkönigs Güntlrer von Schwarzburg (1549) den Kaiser zu bewegen, den falsclien Maldemar fallen zu lassen und die Mittels- baeber als rechtmäßige Landesherren von Brandenburg anzuerkenncn, wenn auch Verhandlungen mit den Anhaltinern, mit Mecklenburg, Pommern und anderen Nachbarfürsten und ein Bündnis mit dein Dänenkönig zu einigen Erfolgen führten, so war -och die Stellung -er beiden Markgrafen eine so unsichere und unhaltbare, daß Ludwig der Altere es 1351 vorzog, auf seine Mürde als Oberherr von Brandenburg zu verzichten und seinen Brüdern Ludwig und Mtt 0 die Verwaltung der Mark überließ.
Zunächst hatte es den Anschein, als sollte es Ludwigs Nachfolger, dem energischen Ludwig dem Römer (1551—15b5), gelingen, das markgräflicl>e An-