Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
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sehen zu stärken und zu festigen und den früheren Besitzstand der Mark Brandenburg wiederherzustellen, da er teils durch glückliche Feldzüge, teils durch Unterhandlungen und Auszahlung von Pfandsummen verlorene Gebiete wieder der Mark angliederte. Auch schien das Verhalten Kaiser Karls IV-, der den lVittelsbacher feierlich als Lan- desherrn bestätigte und den Markgrafen von Brandenburg zum Kurfürsten (f356) erhob, Ludwigs Unternehmungen günstig, aber die durch die beständigen Kriege und Parteistreitigkeiten der verflossenen Jahre arg zerrütteten Verhältnisse in der Mark ließen eine gedeihlick?c Entwicklung des Landes nicht zu, und um den immerwährenden Geldnöten abzuhelfen, mußte Ludwig der Römer wieder zu Verpfändungen und Landabtretungen schreiten. So mußte er an Pommern-Btettin Teile der U ck e r - mark (Stolpe, Angermünde, Brüssow und Schwedt) und an Magdeburg die Stadt Sandow und die Länder Ierichow und Schollene, die seitdem Eigentum des Erzstiftes blieben, abtreten und an Pominern-Moigast Pasewalk und Tor- gelow, an Rudolf von Sachsen Aossen und Saarmund und an die An­haltiner die Vogteien Prenzlau und Templin und die Städte Branden­burg und Görzke verpfänden. Außerdem mußte Ludwig häufig zur Deckurig der Kriegslasten und anderer Ausgaben große Summen von den Städten und den adligen Grundbesitzern aufnehmen und dafür als Gegenleistung Gerechtsame oder landesherrliche Besitzungen verpfänden, und diese Verpfändungen nahmen allmählich einen solchen Umfang an, daß einzelne Stände Gegenmaßregeln ergriffen und eine Art Vormundschaft für den Marckgrafen einrichteten. So wurde in der Neumark ein K u r a t o r i u m, aus vier Adligen und vier städtischen Ratsinannen bestehend, ein­gesetzt, ohne dessen Millen und Rat Ludwig in den dortigen Gegenden keine Verpfän­dring und keinen Verkauf vornehuren durfte, und ein Jahr später wurde mit Ludwigs (Zustimmung auch in der Mittelmark in gleicher Eigenschaft ein Hofmeister er­nannt, dem die Erhebung der gesäurten (Iölle und Einkünfte des Landes übertragen wurde und der ohne Einwilligung der Stände dem Markgrafen keine außerordentliche Beihilfe gewähren durste. Dadurch, daß Ludwig seine Zustimmung zu diesen Einrichtungen gab, gestand er offen seine Machtlosigkeit ein. Ihm waren fürderhin die Hände gebunden, und von einer ersprießlichen Entwicklung des Landes oder gar von einer Erweiterung des markgräflichen Gebiets konnte unter solclxn, Umständen keine Rede sein.

K a i s e r Karl !>'. tat nichts, um das Ansehen und die A lackt der Mittels- bacher in der Mark zu stärke», ihm konnte eine Schwächung der bayerischen Herrschaft zur Verwirklichung seiner ehrgeizigen Pläne nur willkommen sein. Seit Beginn seiner Regierung in Böhmen hatte er danach getrachtet, die Mark Brandenburg und die Lau­sitz mit Böhmen zu vereinige», »ni so die Macht seines Hauses zu erweitern und zu stärken, und als Kaiser verfolgte er diesen plan in noch höherem Maße. Er verstand es, die Stimmung der märkischen Stände, die den Mitlelsbacber» nickt sehr geneigt waren, für sein Vorhaben geschickt zu benutzen und andererseits Vorteil aus den Erbstreitig­keiten der märkiscken und der baveriscken Mittelsbackvr zu ziehen, und so kam im März >363 ein Erbvertrag zwischen dem Kaiser und den vertrauensseligen Mark­grafen Lud w i g und M t t o zustande, wonach dem damals zwei Iabre alten Sohne