Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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-es Kaisers, Wenzel, und seinen männlichen Nachkommen und Brüdern die Erb­folge in derMark zugesichert wurde, falls die märkischen Wittelsbachr ohne Erben aussterben sollten. Des Kaisers Vorleben war vollkommen gelungen, er zog so­gleich mit seinem Rosine nach der Mark und ließ sich unter Zustimmung der Mark­grafen und der Stände dort die Eventualhuldigung leisten, außerdem wußte er Ludwig den Römer zu bestimmen, daß dieser während seiner Abwesenheit von der Mark dem Erzbischof von Magdeburg, einem ergebenen Anhänger Karls IV., die Ver­waltung des Landes auf drei Aahre übertrug.

Erzbischof Dietrichvon j? o r t i tz verstand es, sein Amt als Verwalter der Mark gut auszunutzen und Stände und Bevölkerung dem Kaiser geneigt zu machen; denn nach dem Tode Ludwigs des Römers (1365) batte Karl I V. geivonnenes Spiel. Den Bruder Ludwigs, den unselbständigen, genußsüchtigen Mtto von Wittelsbach (13651373), der des Kaisers Schwiegersohn war, wußte Karl zu bestimmen, daß jener ihm die Verwaltung der Mark auf sechs Aahre übertrug und zwei Jahre später die an Meißen verpfändete Lausitz für 13 000 Schock böhmisch Groschen an Böhmen verkaufte. Erst als Karl IV. 1370 von Mtto verlangte, er solle bereits zu seinen Lebzeiten die Mark Brandenburg gegen eine angemessene Ent­schädigung an das Haus Böhmen abtreten, wollte der Wittclsbackxr darauf nicht eingehen und erklärte kurzerlxmd den Erbvertrag von Nürnberg für nngiltig. Aber nun griff der Kaiser zu den Waffen und zwang den Markgrafen zu dem Vertrage von Fürstenwalde (1373), laut dem Mtto gegen eine Entschädigung von 300 000 Goldgulden und andere Vergünstigungen für sich und seine Anverwandten zugunsten Wenzels auf die Mark Brandenburg und auf die Lausitz verzichtete.

Während die Herrschst der bayerischen Markgrafen für die Landesentwicklung uttd die Gebietserweiterung der Mark wenig günstig gewesen war, begann mit dein Regierungsantritt der Luxemburger eine bessere Aeit für das Gedeihen und für die Entwicklung des Landes anzubrechn. Karl IV., der für seinen zwölf­jährigen Sohn Wenzel (13731378) die Verwaltung der Mark selbst übernahm, hatte schn zu Lebzeiten Mttos als Verweser des Landes verschiedene für die Wohl­fahrt des märkischen Volkes ersprießlich Einrichtungen getroffen, woraus die Märker erkannt hüten, daß Karl ganz entschieden ei» besserer Landesberr sei» lvürde als die bayerischen Markgrafen. Nachdem er nun berechtigter Eigentümer der Mark Bran­denburg geworden war, leisteten die Stände ihm und seinem Sobne unverzüglich die Huldigung und gaben sogar ibre Anstimmung dazu, daß die Mark und die Lausitz auf ewige Aeiten" mit Böhmen vereinigt bleiben sollten. Diese Erbeinigung mit Bökmien konnte für die Entwicklung der Kurmark Brandenburg als Staatswesen nur geringen Nutzen baben: sie war aus einem selbständigen deutsclxm Fürstentum eilt Anhängsel des Königreichs Böhmen geworden.

Für die innere Entwicklung des Landes und für die Woblsabrt seiner Be­wohner sollte aber die Erbeinigung in hohem Grade förderlich sei», denn Karl I V., dessen sehnlichster Wunsch diese Vereinigung von jeher gewesen war, bemühte sich nach Kräften, Ruhe und Mrdnung und gesetzmäßige Auslände in den durch Kriege und andere Drangsale zerrütteten Marke» wiederherzustellen. Seine scharfen Maß-