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regeln hatten den gewünschten Erfolg, und ebenso gelang es ihm, durch energisches Auftreten, durch schlaue Verhandlungen und durch Zahlung der Pfandsummen viele verpfändete (andesteile, Schlösser und Domänen wieder einzulösen und dem märkischen Tande annähernd den Umfang zu geben, den es zu Zeiten der letzten Askanier gehabt hatte.
Nachdem Karl IV. einigermaßen geordnete Zustände im brandenburgischen Tande hergestellt und die Grenzen gegen feindliche Angriffe gesichert hatte, war er als kluger Finanzmann darauf bedacht, eine genaue Übersicht über die Einkünfte der Ntarkgrafen von Brandenburg aus den landesherrlichen Besitzungen, aus den Zöllen und Gerechtsamen und aus den Abgaben der Städte, Dörfer, Rittergüter und Stifter zu erhalten, und ließ zu diesem Zwecke nach dem Nluster der böhmischen und schlesisch» Urbarien in den Zähren >375— t 376 das sogenannte „Tand buch der Ehurmark Brandenburg" anlegen, das eine Zusammenstellung der nach Tandesteilen geordneten Städte, Schlösser, Klöster, Dörfer und Güter der Ulark nach ihren, Umfange, ihren Erträgen und ihren Verpflichtungen enthält und eine Übersicht von dem den Luxemburgern damals gehörigen brandenburgischen Gebiete gibt?) Aus den Tabellen und Zusammenstellungen im Tandbuche läßt sich ersehen, daß die prignitz und die Uckermark wieder vollständig zur Ulark Brandenburg gekörten, ferner die Alt mark außer Schollene, das mittel- märkische Tand bis zur Oder, die Neu mark und das Tand Tebus zu beiden Seiten der Oder; die Tausitz ist nicht aufgeführt, sie war und blieb enger mit Böhmen verbunden. Die Einteilung des gesamten Gebietes war dem Tandbuch zufolge nach den historischen Landschaften vorgenommen worden, die ja zum großen Teile auch als Grundlage für die heutige Kreiseinteilung benutzt worden sind, und innerhalb jeder Landschaft waren die Vogteien, Städte, Schlösser und Dörfer, die in dieser lagen, aufgefübrt. Bei jeder Ortsckxift ist genau verzeichnet, wie groß die Feldmark war und wieviel sie an Hufenzins und Pacht abwarf, wieviel Freihufen vorhanden waren, wieviel Hüfner und Kossäten im Orte wohnten, wer der Besitzer einer Ortschaft oder eines Rittergutes war, welche Gerechtsame mit dein Besitz verbunden waren und ähnlichs.
Durcb Einsicht in die Register und Aufzeichnungen des Tandbuches mußte Karl IV. sich davon überzeuge», daß die Einkünfte des Tandesherrn aus der Blark Brandenburg ziemlich dürftige waren und daß noch sehr viel zu tun übrig blieb, um den IVoblstand des Tandes zu heben, und er hat es sich weiterhin angelegen sein lassen, für Gesetzmäßigkeit und Sicherbeit in der Blark zu sorgen, die IVohlfahrt der Bewohner in jeder IVcise zu fördern und dein märkischn Handel neue Bahnen und Absatzgebiete zu eröffne». Der ülaick Brandenburg war unter der Regierung Karls IV. (s373—>378) eine Zeit ruhiger und vorteilbafter Entwicklung be- scbieden, und bei seiner festen, zielbewußten Handlungsweise lväre es dem Kaiser sicher gelungen, aucb weiterhin gute Erfolge zu erzielen, wenn nicht der Tod bereits
') Ausgabe von L. Fidicin, Kaiser Karls IV. kandbuch der Mark Brandenburg (Berlin ,8S«>). L. Brinkmann, Die Entstehung des Märkischen kandbuchs Kaiser Karls IV. in: Forschungen zur Brandenburgisch-Preußischen Geschichte, Bd. 2, (iyos).