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1378 seinen Bestrebungen ein Ziel gesetzt hätte. Unter seinen Nachfolgern aber begann eine Zeit der Nl i ß w i r t s ch a f t in der Nlark, welche die Errungenschaften seiner Wirtschaftspolitik bald wieder vernichtete.
Kurz vor seinem Tode lxrtte Karl IV. den Besitz seines Dauses derart geteilt, daß der älteste Sohn Wenzel Böhmen, Schlesien und den größten Teil der Lausitz, der zweite Sohn 5 iegmund die Wart Brandenburg bis zur Oder und der jüngste, Johann, das Land, über der Oder, also die Ncumark, und einzelne Gebiete in der Ober- und Niederlausitz erhalten sollte. Zugleich hatte er bestimmt, daß beim Aussterben der einen oder der anderen Linie die gesamte Ulark wieder mit Böhmen vereinigt werden sollte. Diese Länderteilung wurde nach des Kaisers Tode durchgeführt und, da Siegmund und Johann noch minderjährig waren, wurden die Nlarken zunächst durch Statthalter venvaltet, die völlig freie Hand hatten und nur angewiesen waren, soviel Geld als möglich aus den Einkünften des Landes herauszuziehen. Natürlich wußten die Statthalter die ihnen gewährte Selbständigkeit nach Nlögliä>keit zu ihrem Vorteil zu benutzen, und die brandenburgischen Lande waren wieder der Willkür selbstsüchtiger Beamten preis- gegeben.
Dieser trostlose Zustand änderte sich auch nicbt, als die beiden Brüder groß- jährig geworden waren. Johann übernahm zwar die Verivaltung der Neumark nun selbst (1388—1396), sah sich aber in seinen Bestrebungen für die Wohlfahrt -es Landes durch die Verfügungen seines kaiserlichen Bruders vielfach ge- hennnt und mußte schließlich, um sich Geldmittel zur Bestreitung seiner Hoflxlltung zu verschaffen, zu Verpfändungen von Landbesitz und Gerechtsamen seine Zuflucht nehmen. Siegmund (1378—1397) aber lvar durch seine Bewerbungen um die Krone Polens und späterhin um die Ungarns und durch die Kriege, die er deshalb führen mußte, so in Anspruch genommen, daß er sich um die Mark Brandenburg nicht kümmern konnte und das Land nach wie vor durch Statthalter verwalten ließ. Da er zu seiner Hofhaltung und zu den Kriegen viel Geld brauchte, so verpfändete er gegen hohe Geldsummen anfangs einzelne Gebiete und Schlösser und 1388 die ganze Nlark an seinen Vetter Zost von Nlähren.H Dieser lxitte nichts Eiligeres zu tun, als das geliehene Kapital nebst Zinsen aus dem Lande berauszupressen, und als ihm dies nur in geringem Nlaße gelingen wollte, verpfändete er seinerseits große Gebiete der Nlark an märkiscl^e Adlige und an benachbarte Fürsten. Schließlich befand sicli der größte Teil des Landes in pfandbesitz, die Verwaltung der Nlark ging von einer Hand in die andere. Z o st war nur noch dem Namen nach Nlarkgraf von Brandenburg, und Siegmund konnte der beständigen Kriege in Ungarn wegen nichts für sein Besitztum tun, ja, er war sogar gezwungen, um dem immerwährenden Geldmangel abzulxäfe», nach dem Tode seines Bruders Johann 1402 die gesamte Neu mark mit dem Vorbehalt des Wiederkaufs an den Deutschen Orden zu verkaufen, wobei indes die
') Zn Geschichtswerken gewöhnlich Jobst von Mähren, doch wird er in Urkunden Jost oder Jodocus genannt.