Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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auch in Brandenburg zu regen begann, durch starres Festhalten an der Lehre der katholischen Airche hemmend entgegentrat.

Für die Erweiterung des kurfürstlichen Besitzes hat Zoachim I- nichts getan, denn den Anfall der Grafschaft Ruppin als erledigtes Lehn (s524) an die Rurmark hatte er weniger seinen: Bestreben als vielmehr dem damals sehr vertrauten Verhältnisse zwischen den Häusern hohenzollern und Habsburg zu ver­danken; durch kaiserliche Entscheidung erlangte Joachim auch die Anwartschaft auf eine dereinstige Belehnung mit holstein und die Zusage der Mitbelehnung mit Pommern nach dem Aussterben der beiden Fürstenhäuser. Der Anfall der Grafschaft Ruppin H760 <ikin) war von großem Nutzen für die weitere Landes­entwicklung, weil dadurch die lang entbehrte Verbindung zwischen der Uckermark und der Prignitz hergestellt wurde und das so nach Norden abgerundete Länder­gebiet einen besseren Lchutz gegen etwaige Angriffe der mecklenburgischen oder der pommersehn Nachbarn bot.

Trotz aller politischen Rlugheit, die Joachim I. beispielsweise in seinem Verlxstten gegen Raiser Aarl V. bewies, zeigte er dennoch wieder geringe Einsicht in die Lage der damaligen Verhältnisse, indem er sich zu einem Verstoß gegen das Achilleische Hausgesetz verleiten ließ und eine Teilung der kur- märkischen Länder vornahm. Zn seinem Testamente bestimmte er, daß die nunmebr gegen 37 550 umfassende Mark Brandenburg derart geteilt werden sollte, daß der älteste Lohn Zoachimdie Aurmark im engeren Linne, der jüngere, Zoha n n, die Neumark nebst den Herrschaften Lternberg, Tottbus, Trossen und peitz erhielt. Joachim I. traf diese Bestimmung wohl in der Absicht, um seine Löhne beim alten Glauben zu erlxilten, da er annahm, daß jeder den andern hindern würde, einen Glaubcnswechsel vorzunehmen. Aber seine Hoffnung schlug fehl trotz ibres Versprechens traten beide Löhne wenige Zahre nach des Vaters Tode zur Intberischen Lehre über, trotz der Teilung der Aurmark hielt die Reformation siegreich ihren Einzug in die Länder diesseits und jenseits der Oder. Außerdem war die Teilung des kurmärkischen Gebietes nur vorübergehend, da Markgraf o b a n n von Tüftrin 1571 ohne Rinder starb und sein Besitz wieder an das ^taminland zurückficI; auch hat sie auf die Landesentwicklung Brandenburgs keinen nacbteiligen Einfluß ausgeübt.

Ebensowenig wie sein Vater war Zoachim II. H555157 t) bemüht, das kurfürstlich Gebiet durch Erwerbung neuer Besitzungen zu vergrößern, er suchte viel- mebr die im Lande selbst vorbandenen Hilfsmittel seiner Macht zu vermehren, und hier­zu bot ihm die infolge der E i n f ü h r u n g d c r R e f o r in a t i o n eintretende Um­wandlung der Alöster und geistlichn Ltiftcr in kurfürstliche Ämter und Domänen die beste Gelegenheit. Aber trotz der reichlickvn Einkünfte aus den ehemaligenAlostergütern und aus anderen landesberrlicivn Besitzungen und Gerechtsamen hatte Joachim II-, der eine glanzvolle hofbaltung liebte und eine Reibe von Lchlössern und Festungen crricbten ließ, stets mit drückenden Lckmlden zu kämpfen und sah sich wiederholt ge­nötigt, von den märkiscben Ltänden neue Geldbewilligungen zu erbitten. Wie zu Zeiten der Luxemburger gewährten die Ltändc auch jetzt diese Bewilligungen nur