36
mahlte Johann Georg seinen Enkel Johann Sigismund mit der Tochter des geisteskranken Herzogs Albrecht Friedrich, Anna, die zugleich die nächste Erbin der Jülich-Tleveschen (ander war, und ließ sich von den Polenkönigen 1578 und 1589 nochmals die Mitbelehnung Preußens für sich und seine Nachkommen zusichern. Durch eine neue Erbverbrüderung mit Pommern (157s) und durch die Erneuerung der sctxm bestellenden Erbverträge mit Braunschweig-Lüneburg P57H) und mit Sachsen und Hessen H587) erlangte Johann Georg gleich seinen Vorgängern die Anwartschaft auf die Besitzungen dieser Fürstenhäuser — Verträge, die für die spätere Vergrößerung des Kurstaates von hoher Bedeutung waren.
Einen gleichen friedlichen Tharakter wie die Regierungszeit Johann Georgs zeigten auch die seiner Nachfolger, der Kurfürsten JoachimFriedrich und Johann Sigismund. Die Austände im Reicke waren freilich wenig friedlicher Natur, und die Amtriebe der von den Jesuiten geleiteten habsburgischen Partei schienen einen bald ausbrechenden Sturm anzukündigen, aber wie sein Vater war auch I o a ch i m F r i e d r i cb (1598—1608) nicht geneigt, sich in die Wirren der Reichspolitik einzulassen. Er zog es vor, für das Wohl seines Landes zu sorgen, indem er (andwirtscbaft, Handel und Gewerbe förderte und die Wissenschaften und dio Scbulpslege begünstigte. Auf seine Veranlassung wurden Meiereien, Glashütten uud Tuchwebereien in der Mark angelegt, Landstraßen, K a näle und Schleusen gebaut und außer Stadtschulen auch die Fürsten sch ule zu Joachimsthal (1607) gegründet. Durch den Hausvertrag zu Gera ( > 598/99) suchte der Kurfürst die Bestimmungen der Msposilio .Veliillou weiter in Kraft zu erhalten, und außerdem den Anfall der fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth und den des Herzogtums Preußen an den brandcnburgischen Staat für spätere Jeiten zu sichern. Während die fränkischen Besitzungen erst unter König Friedricb WiIllelm II. den märkischen Hohenzollern zufielen, erfolgte die Vereinigu » g des Herzogtums Preußen mit K u r b r a n d e n b u r g bereits unter Joachim Friedrichs Nachfolger im Jahre 1618, und mit dieser Vereinigung wurde der Grund zur Bildung des späteren Königreicbs Preußen gelegt.
Unter der Regierung des staatsklugen energischen Kurfürsten Johann Sigismund (1608—1619) fiel auch einTcil der Jülich-TlevesäienErbschaft, dasHerzogtum Eleve nebst den Grafscbaften Mark und Ravensberg 1 909 an das Kurfürstentum Brandenburg, und ferner wurden die durch den Tod des Grafen von Hohenstein freigewordenen Lcbnsberrsä>aften Schwedt und Vierraden mit dem Stammlande vereinigt, so daß der Umfang des gesamten Kurfürstentums ganz erbeblich vergrößert wurde. Gegen Ende der Regierungszeit Johann Sigismunds umfaßte der Flääleninlxrlt der vereinigten Gebiete 81 035 «chm, wäbrend der des Stammlandes Brandenburg 39 035 9 km betrug.
Durcb die neueu Erwerbungen wurde die Regierungstätigkeit des Kurfürsten in bohem Maße in Ansprucb genommen und sein Interesse mehr und mehr vom Stannnlande abgewcndet. Außerdem erforderten die Verhandlungen wegen der ge-