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zu retten, in eineTeilung Gommerns. Tr erhielt hinter pommern, mit Ausschluß von Stettin, des Kleinen und Großen Haffs und der Mündungen der Peene, äwine und Dievenow, und als Ersatz für das an Schweden fallende Vorpommern die Stifter halber st adt, Minden, Kamin und Magdeburg zugesprochen, wodurch der kurbrandenburgische Staat einen Umfang von sOß 2ß5 qkm erreichte, eine Größe, die ihn den anderen deutschen Staaten ebenbürtig an die Seite stellte. Gleichzeitig wurde die Mark selbst um etwa 440 qkm vergrößert, da Luckenwalde und Zinna mit den zugehörigen Gebieten, die bisher einen Bestandteil des Herzogtums Magdeburg gebildet hatten, dem Stammlande angegliedert wurden. Doch erfolgte der endgültige Anschluß erst im Zahre 1.680 nach dem Tode des damaligen Administrators Herzog August von Sachsen.
Obwohl Friedrich Wilhelm sich mit der vorläufigen friedlichen Erledigung der pommerschen Angelegenheit zufrieden geben mußte, war er doch nicht gewillt, den Schweden die Beute endgillig zu überlassen. Um bei erneuten Streitigkeiten oder bei einem etwa ausbrechenden Kriege einen Rückhalt zu haben, suchte er mit Polen eine friedliche Übereinkunft zu treffen, und es glückte ihm, von Johann Tasimir, der dem Kurfürsten seine Erhebung auf den polnischen Thron verdankte, eine günstige Zusage und den Erlaß der Lehnshuldigung für Preußen zu erhalten. Ferner schloß Friedrich Wilhelm Schutzverträge mit dem Kaiser, mit den Generalstaaten von Holland, mit England und mit Frankreich, um für den Fall eines Krieges zwischen Schweden und Polen, der unausbleiblich schien, gesichert zu sein, denn es stand zu erwarten, daß die Kämpfe eines schwedisch-polnischen Krieges sich in Preußen und den Ostseeländern abspielen würden. Der Abschluß dieser Verträge zielte dahin, den brandenburgischen Ländern den Frieden zu erhalten, damit die dort begonnenen Maßnahmen zur Hebung des Wohlstandes ungestört fortgeführt werden konnten.
Von Beginn seiner Regierung an hatte Kurfürst Friedrich Wilhelm sein Augenmerk auf die Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Länder, auf die Förderung der Wohlfahrt seiner Untertanen und auf die Regelung der Finanzen gerichtet und zu diesem Zwecke Gesetze und Verordnungen erlassen und staatliche Unterstützungen, sowie Steuerfreiheit bewilligt. Seine Maßnahmen waren vielfach von Erfolg gekrönt: das Landvolk fing wieder an, Ackerbau und Viehzucht zu treiben, in den Städten entwickelten sich langsam Gewerbe und Handel und verödete Ortschaften wurden von ihren früheren Bewohnern oder von fremden Einwanderern, die der Kurfürst ins Land zog, wieder aufgebaut. Geregelte Zustände, Ruhe und Sicherheit kehrten allmählich wieder zurück, und Friedrich Wilhelm konnte hoffen, den kurbranden- burgischen Staat wieder in die höhe zu bringen, wenn der Frieden dem Lande erhalten blieb. Auf die Sicherung des Friedens und auf die Sicherstellung seiner Besitzungen waren sowohl die politischen Unternehmungen des Großen Kurfürsten gerichtet als auch die von ihm begonnene Gründung und Unterhaltung einer ständigen Militär- macbt, die er trotz des Widerstandes der Stände erweiterte und verstärkte, da er voraussah, daß ohne eine genügend ausgebildete Truppenmacht der Frieden nicht