Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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und peitz zurück, während als bisherige Bestandteile des Königreichs Lachsen die Ämter Belzig, Jüterbog und Dahme, die zum Fürstentum ^uerfurt gehört hatten, die Herrschaft Baruth und die Markgrafschaft Niederlausitz mit den Kreisen Luckau, Guben, Lübben, Lalau und Lpremberg und den Herrschaften Lorau, Forst, pförten, Lieberose u. a. der Nkark Brandenburg neu angegliedert wurden. Im ganzen wurde der Flächeninhalt Brandenburgs damals um 1 1 287 gbm vergrößert, doch wurden bald darauf bei der Neugestaltung der preußischen Provinzen 6112 gtem von Brandenburg ab­gezweigt, da die A ! tmark zur Provinz Lachsen und die Gebiete um Dram - bürg und Lchiv elbein, die bis dahin zur Neumark gehört hatten, zur Provinz Pommern gelegt wurden. Außerdem wurden zur Abrundung der Grenzen einzelne Austausche mit den benachbarten Provinzen vorgenommen/) wodurch der Umfang Brandenburgs nur unwesentlich verändert wurde, und nach statistischen An­gaben aus den zwanziger Jahren des Ist. Jahrhunderts betrug die Größe der Provinz Brandenburg Ende 1816 gegen st 1 st «chm, auf die sich eine Bevölkerung von 1 086 000 Köpfen verteilte, während die Einwohnerzahl der Hauptstadt Berlin 1st7 717 betrug?) Nach neueren Messungen ist der Flächeninhalt der Provinz mit Ausschluß des Ltadtkreises Berlin, der 1881 aus dem Provinzialverbande ausge­schieden ist und 63,4- «chm umfaßt, auf 3H 841,8 «chm festgestellt worden; die Bevölkerung der Provinz Brandenburg beläuft sich nach der Volkszählung vom 1- Dezember 1st05 auf 2 531 st06, die der Ltadt Berlin auf 2 OHO 1H8 Leelen?)

Schlußwort.

Mit der Neugestaltung der Provinz Brandenburg im Jahre 1816 ist die Landesentwicklung der Mark Brandenburg abgeschlossen. Nach einem Zeitraum von nahezu acht Jahrhunderten, in dem kriegerische und politische Um­wälzungen dem Lande mannigfache Gestaltung gegeben hatten, tritt nun ein Zustand der Ruhe ein, während dessen an der äußeren Form und an der Einteilung der Provinz nichts geändert wird und nur ihre innere Ausgestaltung weiter vorwärts­schreitet. Die Mark Brandenburg bleibt nun ein festgefügter, unver­änderlicher Bestandteil des Königreichs Preußen, ihre Lchick- sale und ihre innere Entwicklung sind mit denen des preußischen Ltaates eng ver­knüpft und ihre Bewohner betrachten sich, trotzdem sie den NamenMärker" als Eigenbezeichnung beibehalten, doch als Untertanen des Königs von Preußen, dem sie Treue geschworen haben und dessen Rufe sie jederzeit zu folgen bereit sind. Der Gedanke, dem zuerst Friedrich Wilhelm I. Ausdruck verliehen hatte, daß der einzelne seine Interessen dem Gesamtwohl des Ltaates unterordnen müsse, dieser Gedanke, den nach ihm alle Hohenzollernfürsten

st vgl. Berghaus, Landbuch der Mark Brandenburg ( 1854 ) I, § 2 sf.

Silbergleit, Preußens Städte (1908), S. 146.

st Statistisches Jahrbuch für das veutsche Reich. 29. Jahrg. 1908.