Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
Seite
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Einlenken der geistlichen Oberhirten hätte die Mark vermutlich noch heute gleich der englischen oder schwedischen Kirche eine Episkopalverfassung: deren Unbeugsamkeit bewirkte nun aber die Preisgabe dieses Prinzips. Auch Kurbrandenburg bekam sein staatliches Kirchenregiment so gut wie die übrigen deutschen Landeskirchen und ent­fernte damit einen Grenzscheid zwischen ihnen und dem märkischen Protestantismus, der der Gesamtentwicklung nur hinderlich gewesen wäre.

Das Augsburger Interim von 15^8 bot dem Katholizismus noch einmal Aus­sicht, die verlorene Stellung in Deutschland zurückzugewinnen; Kurfürst Joachim ver­kündete seine Bestimmungen, die, wie es zunächst schien, für Protestanten und Katho­liken gelten und also die kirchliche Einheit im Reiche verbürgen sollten, auch als Ge­setz für die Mark. Indes vermochte er schon im Lande des Widerstandes dagegen nicht Herr zu werden, und die Erhebung Moritz' von Sachsen brachte vollends den Niederbruch der katholischen Hoffnungen und ein entschiedenes Einlenken in die alten Wittenberger Bahnen. Die katholischen Bischöfe von Lebus und havelberg ließ man absterben, führte dann aber die Wahl eines brandenburgischen Prinzen, des späteren Kurfürsten Joachim Friedrich, herbei, der s560 auch den Brandenburger Stuhl be­stieg. Die bischöfliche Würde hörte damit tatsächlich auf, und die bischöflichen Güter übernahm der Staat. Als bei den Friedensverhandlungen von Osnabrück dem Großen Kurfürsten von katholischer Seite das Verlangen geäußert wurde, er möge sich für seine säkularisierten märkischen Stifter wenigstens Fürst von Brandenburg, havelberg und Lebus nennen, wie er den Titel Fürst von Halberstadt, Minden und Kammin annahm, wurde selbst dieses formelle Zugeständnis abgewiesen. Allgemach siechten denn auch die katholischen Zeremonien dahin, die Joachims ll. Kirchenrefor­mation beibehalten hatte; wie die Larve eines ausgeflogenen Schmetterlings mußten sie von selbst zerfallen. Am längsten wohl blieb ein gewisser katholischer Anstrich dem Gottesdienst am Brandenburger und Havelberger Dom, wo bis zum Anfang des Ih. Jahrhunderts Vikare ihre Horen sangen; und wie ein Nachklang aus einer weit zurückliegenden Zeit mutet es uns gegenwärtig an, daß sich bei der ehrwürdigen Kathedrale Ottos des Großen zu Brandenburg noch ein evangelisches Domkapitel durch allen Wechsel der Jahrhunderte hindurchgerettet hat.

Die Organisation der lutherischen Landeskirche im ein­zelnen Wechsel zu verfolgen, ist hier nicht der Platz; nur das Wichtigste sei hervor­gehoben?)

Mit dem Tode des Generalsuperintendenten Pelargus ging im Jahre s622 die Generalsuperintendentur ein, und auch das Konsistorium entschlief, um allerdings fünf Jahre später notdürftig wiederbelebt zu werden. Seine Befugnisse aber erhreli im wesentlichen der Geheime Rat, der zu Anfang des Jahrhunderts als Verwaltungs­zentrale eingerichtet worden war; ein ständiges Departement für geistliche Angelegen­heiten erledigte hier die Geschäfte, während die Ordinationen durch einen Konsistorial- rat vollzogen wurden. Die wachsende Überlastung der Zentralstelle nötigte aber in den Jahren s7H8 und 1750 wieder dazu, die Konsistorien selbständiger zu machen;

') vgl. hierüber besonders: D. bsintze: Die Epochen des evangelischen Airchenregiments in Preußen, (hist. Zeitschr. Band g7.)