Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
Seite
157
Einzelbild herunterladen

l57

in anderen, z. B. im Magdeburgischen, halberstädtischen, Mindenschen oder in Preußen, auf Grund von Verträgen in ihrem Stande geschützt werdm mußten, verboten in der Mark Landtagsrezesse die Ausübung des papistischen Bekenntnisses. Das hinderte freilich nicht die Anwesenheit vereinzelter Katholiken. Kurfürst Georg Wilhelms leitender Staatsmann, Graf Adam Schwarzenberg, gehörte ja selbst zu ihnen, um die Mitte des 17, Jahrhunderts sitzt auch ein Katholik im Brandenburger Domkapitel, und im havellande sollen zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges ver­schiedene Landedelleute katholisch gewesen sein. Jedoch öffentliche Kulthandlungen blieben ihnen verwehrt, und auch nach der Westfälischen Friedensakte von s6H8 war nur die häusliche Andacht frei. Einzig für die Gesandten von Frankreich und Österreich und die der Gesandtschaft zugehörigen Personen war in Berlin der Gottesdienst erlaubt.

Mit der Erwerbung des Schwiebuser Kreises H686) erhielt der Katholizismus zum ersten Male in einem Gebietsteile unserer heutigen Provinz eine anerkannte Stellung. Der Kurfürst nämlich mußte dem Kaiser den gegenwärtigen Bekenntnis­stand verbürgen, und da die habsburgische Gegenreformation seit einem Menschen­alter all ihre gewaltsamen Künste hatte spielen lassen, so bedeutete das in Schwiebus eine unerhörte Bevorzugung des Katholizismus vor den Evangelischen, Denn ob­wohl von der Bevölkerung nur ein geringer Bruchteil ihrem lutherischen Glauben abtrünnig geworden war und in manchem Dorfe Pfarrer und Küster als einzige Katholiken dastanden, gehörten die Kirchen des Kreises dennoch den Päpstlichen, und die evangelischen Untertanen mußten an die neuernannten katholischen Pfarrer zinsen und kirchliche Handlungen bei ihnen nachsuchen.

Bekanntlich ging der Schwiebuser Kreis nach wenig Jahren wieder verloren, und die Mark ward damit wieder eine konfessionelle Einheit. König Fried­rich I. war eine ausgesprochen protestantische Natur, und nur lächerlicher Irrtum konnte in Wien die Hoffnung auskeimen lassen, er werde um den Preis der Krone in den Schoß der römischen Kirchezurückkehren". Selbst ein vom Kaiser Leopold vornehmlich erstrebtes Zugeständnis ließ sich im Krontraktat von 1700 nicht erreichen: daß nämlich der Berliner Gesandtschastspriester auch in Abwesenheit des kaiserlichen Gesandten in dessen Hause katholischen Gottesdienst abhalten dürfe. Beim Besuche des Renegaten Augusts des Starken von Sachsen-Polen fand aber s70h durch dessen jesuitischen Beichtvater eine katholisch-kirchliche Feier im Schlosse statt, die erste in Berlin seit anderthalbhundert Jahren; und in übel angebrachter Höflichkeit erlaubte der König sogar seinen Pagen und Bediensteten, dem Jesuiten Handreichung zu tun.

persönlich dem Papismus noch schärfer entgegen als sein Vater war Fried­rich Wilhelm I-, und es entsprang seinem starken evangelischen Bewußtsein, wenn er seine Staaten den vertriebenen Salzburgern öffnete und auch den bedrängten lutherischen Böhmen eine Freistatt gewährte, ja ihnen in Berlin dieböhmisch-evan­gelische" Kirche baute. Aber der edle hohenzollerngeist der Duldung beherrschte doch auch diesen rauhen Herrscher, und in der Praxis erwies sich Friedrich Wilhelm so tolerant wie nur irgendeiner seiner Vorgänger. In Berlin kaufte er,weil viele katholische Bürger und Leute da sein", für den katholischen Gottesdienst ein Haus