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((58 die erste der Magdeburger Innungen?) Albrecht der Bär hat, als er um dieselbe Zeit im Dorfe Stendal einen „Marktplatz für verkäufliche Dinge", korum verum veuulium, errichtete, diesem die Gerechtigkeit der Bürger Magdeburgs verliehen. Als vier Jahre nach Albrechts Tod Erzbischof Wichmann von Magdeburg ((7H Jüterbog zur Stadt erhob, erklärte er: „Wir schenken den Bürgern von Jüterbog die Freiheit jenes Rechtes, dessen sich die Stadt Magdeburg erfreut", dvidus äs äuttsrboKle lidedutem illlus juris äous-mus, c>uo dvitas Nuxäe- buvAkusis kruitur?)
In der Mittelmark, d. h. den Landschaften Havelland, Zauche, Barnim und Teltow waren Albrechts des Bären Nachkommen die Städtegründer xav exod Isuee. t (96 erscheint die Neustadt Brandenburg zum ersten Male urkundlich. Die unter askanischer Schutzherrschaft entstandenen Schwesterstädte Berlin-Tölln werden (232 und (2(-( beiläufig in Verbindung mit dem städtischen Pfarrer Symeon genannt, die Städte in der jenseits der Oder gelegenen Mark — murdua l'ruusoäeruuu, heute Neumark — dagegen erst gegen Ende der Regierung der Markgrafen Johann I. und Otto III. In der Ackermark war um (2^0 noch der Einfluß der pommerschen herzöge, wie aus der Gründungsurkunde von prenzlau erhellt, maßgebend?) In der Niederlausitz, wo Guben bereits (235 als ein mit bedeutenden Vorrechten begabtes Gemeinwesen erscheint, hatten die Markgrafen von Meißen eine machtvolle Stellung. So verspricht Heinrich der Erlauchte den Bürgern von Sommerfeld » 283, er wolle ihre Rechte und Freiheiten nicht vermindern, sondern vermehren?)
In den meisten Fällen ist der Fürst zugleich auch Stadtherr; hier und da treten auch Edle und ritterliche Dienstmannen als Stadtherren auf, so die Plotho zu Musterhausen an der Dosis und Ayritz und die Edlen Gans zu putlitz in perleberg: vereinzelt erscheint wie bei Wittstock, Lübben, Zielen- zig und Müncheberg auch ein hoher Geistlicher, ein Ritterorden oder ein Kloster in der Stellung der Stadtherren. Im äußersten östlichen Zipfel der Neumark sind noch im (H. Jahrhundert die v. Wedel, die vordem bereits Neu-Wedel und Nörenberg gegründet hatten, als Städtegründer tätig, wie die Urkunde von (333 für das heute zu Pommern gehörige Städtchen Falkenburg erweist?)
Obwohl die Städte, wie in den Urkunden betont wird, viel Freiheit nötig hatten
9 vgl. Hertel, Urkundenbuch der Stadt Magdeburg (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen), Bd. 2S), Teil I, Nr. 33-1; über Erzbischof tvichmann vgl. Hoppe in den Magdeburger Geschichtsblättern tdos; über die Bewidmung von Breslau, Görlitz, Schweidnitz vgl. Tzschoxpe-Steuzel, S. t lS, 35 t und H-Z8 <Urk. von 126 t für Breslau, von 130H für Görlitz, von 1363 für Schweidnitz).
2) vgl. Lurschmann, Diözese Brandenburg, S. 119; Hoppe a. a. G., S. 170: auch hier hatte sich schon eine slavische Siedlung befunden.
') vgl. v. Sommerfeld, Germanisierung des Herzogtums Pommern (Schmollers Forschungen, Bd. XIII, s. Heft).
h . . . lidertatem st juru eiviurn nostrorum äs Sommsrkslä non minuere, ssä potius auKmentare (^Vords, Invsnt. äiplom. üus. ink. S. 91).
5) vgl. Riedel, Loäsx viplomsticus Lranäenburxsasis XXIV, 17; in der Niederlausih werden sogar noch im 15. Jahrhundert Dörfer zu Städten, z. B. Kirchhain.