Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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Hunderts bezeichnen sich die Ratmannen alsKonsuln des laufenden Jahres". Beide Dokumente weisen auf den regelmäßigen, jährlichen Turnus hin, in dem eine engere Gruppe von Patriziern abwechselnd je zur Hälfte das Ratskollegium besetzte?) Der Grt ihrer Beratung war das für Brandenburg bereits f 29 ? bezeugte prstoiüum oder Rathaus, vor dem man, vielleicht nach Magdeburger Vorbild, einen Roland errichtete?) hier pflegten sich auch die nicht amtierenden Ratmannen zu den Bitzungen einzuftellen, denn in Berliner Ratsbeschlüssen wird ausdrücklich der Zu­stimmung der 6on8ut68 prn6ck6c688ore8 gedacht.

Die Hauptaufgabe der Ratsverwaltung war die Überwachung der handelsinter- essen, die gesamte Handels- und Marktpolizei, die Kontrolle über Maß und Gewicht, die Warenschau. Der Rat vertrat gewissermaßen den merkantilen Ruf und Kredit des einzelnen Platzes nach außen, er sicherte den eigenen Verkehr vor fremdem Betrug. Den Mittelpunkt dieses Verkehrs bildet überall die städtische Mage, lidra civitatis, die gewöhnlich im Rathaus aufgestellt war?) hier unter den Augen des Rates suchte man den Kaufmann durch eine öffentliche Kontrolle vor Übervorteilung zu schützen. Daher vereinigte man auch das städtische Kaufhaus, in welchem die Geschäfte abgeschlossen und fremde Maren niedergelegt wurden, häufig mit der Ratsstube unter einem Dache.

Die Kontrolle über die Zünfte, denen die Ratskollegien das Recht auf ihr Handwerk als,, Amt" (oKicinm) verleihen, hängt mit diesen kommerziellen Interessen aufs engste zusammen. Diese Aufsicht ging vor allem aus dem Bedürfnis hervor, den geschäftlichen Kredit und die gewerbliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch eine feste Organisation des Handwerks zu erhalten. Nachdem die Ratmannen die Innungen,IimiueAüe", konstituiert, geben sie ihnen Satzungen bis in die kleinsten Einzelheiten des gewerblichen Leben hinein?) Tiner Urkunde aus der zweiten Hälfte des sZ. Jahrhunderts zufolge hatten die Frankfurter Ratmannen gleich den Berliner Konsuln das Recht, mit den Obermeistern der Bäckerinnungen zusammen das Brot auf seine Güte hin zu prüfen, ferner waren sie berechtigt, falsches und tadelhaftes Tuch zu verbrennen, sowie jeden, der sich gegen Treu und Glauben im Handel und Verkehr vergangen hatte, auf dem sogenannten Schubstuhl,Scupstol", ins Master zu tauchen. Als im Jahre f256 Günther von Arnstein, Graf in Müh­lingen, die junge Stadt Neu-Ruppin privilegierte, erhielten die Ratmannen nach dem Muster von Stendal die Befugnis, Bäcker, Meinverkäufer, Schlächter wie überhaupt Händler, die schlechte Maren verkauft oder falsches Maß und Gewicht gebraucht hatten, mit hohen Geldstrafen zu belegen?) Nach einer Frankfurter Urkunde von f294

9 Siehe auch den Hinweis in der Urk. für Neu-Ruxpin vom Jahre 1256, worin der Stadtherr Günther von Arnstein bestimmt, nt consulss oonsulibus suo tempore substitusnäis consulant assumtis quibusäam äiscretioribus civitatis (Riedel IV, 282/3).

9 Mark. Forsch. XVIII, 26; über Berlin vgl. Borrmann, Kunstdenkmäler, S. 36q; über die Rolande vgl. Sello, Monatsbl. der Brandenburgia, Nov. 190s.

9 Erwähnt im Stadtbuch der Neustadt Brandenburg 1388 (Märk. Forsch. XVIII, 62).

9 vgl- Spatz, a. a. V-, S. 27: Urk. für Teltow von 1263.

9 Riedel, Kodex IV, 282.