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ab?) So läßt schon das Außere der Stadt einen Schluß auf ihre innere Entwicklung zu. Die Städte bilden kleine Welten für sich; die Bürger gewöhnen sich, innerhalb der Stadtmauern die höchste Instanz für die Entscheidungen all ihrer Streitigkeiten zu finden?)
Wie ein roter Faden zieht sich durch die Geschichte der Städte vom Ende des l3. Jahrhunderts an die Emanzip ation von den Fesseln der markgräflichen. Stadth errfchaft und die Erwerbung von Rechten aller Art. Um diese Entwicklung zu verstehen, muß"manIsch zuerst klar machen, daß das Mittelalter in unserem Sinne staatliche, d. h. unveräußerliche Leistungen und Abgaben überhaupt nicht kannte. Mochte es sich um Gerichtsbußen oder Hausstellenzins, um das Recht, Befestigungen anzulegen, um Markt- oder Mühlengerechtigkeit handeln, — all diese Gerechtsame waren verpfändbar und vöräußerlich. Nun waren die askanischen Mar kgrafe n, die doch im Besitz eines sehr großen Teiles die?erGe r echtsam e waren, vom Ende d es IZ. Jahrhunderts an in ständiaer Gel dverlegenheit, dsi Städte dagegen, dank den unbegrenzten Möglichkeiten, die all diese jüngst erschlossenen Aoloniallande östlich der Elbe gewährten, befanden sich finanziell in aünstiaer Laae inio lae des sich stetig steigernden Handels- und Marktverkehrs . Was lag näher, als daß die Ratmannen den Bort eil ihrer Laae mm Ankauf der Aoh eitsreckte verwandten?, Manche adlige Stadtherren teilen hierin das Schicksal der Fürsten?"noch l 2Y0 kann sich ein Edler zu Putlitz ckollunss uneu cto l'artonller-ch nennen?) doch im ist-. Jahrhundert haben die j)erleberger die lästigen Fesseln der Stadtherrschaft abgestreift.
Aus der Fülle der Beispiele seien einige erwähnt. Bereits sehr frühzeitig wurden Husen- und Worthzins, das Stätte- oder Standgeld in Marktzeiten und der Zoll mit dem Brückengeld erworben?) So werden in einer Urkunde von s2st8 alle die Zinse von den Husen- und hausstellen ebenso wie von den Verkaufsständen ausdrücklich durch Markgraf Cito als Besitz der Städte Berlin und Tölln anerkannt?) Dem Landbuch zufolge war in Strausberg und Wriezen der Zoll verpfändet. Markgraf Waldemar, der letzte Askanier, verzichtete s3s7 zugunsten j)erlebergs feierlich
st Vgl. Urk. Waldemars für Guben, ZZN, Riedel 8, I, zzo <aä munienäam eivitatem eorum muro); schon 1295 hatten sich die Markgrafen Vtto und Konrad verpflichtet, die bei Rathenow erbaute Burg zu brechen und keine neue wieder zu bauen; vgl. Riedel VII, HOY.
2) Am 5. IV. erteilte Waldemar den Berlinern folgendes Privileg: äantss ipsis preroxativam speeialem, quoä nullus civium ipsorum tradi nee eonveniri äedeat extra kossata civitaturn ipsarum pro exixeaeia iuris reääenüa. Den Frankfurtern versprach er: ipsos etiam cives aü nullum juäieium provinoials extra eivitstem preäictam tralii volumus; vgl. Sello, Mark. Forsch. XVI, vgl. Spangenberg, Zentralverwaltung, S. 152 f.
st Verzeichnis der Uunstdenkmäler, westprignitz, S. 2;s; auea ist die lateinische Bezeichnung für Gans.
st Riedel I, 90; vgl. Liesegang, Brandenb.-Preuß. Forschungen IV, -128; Spangenberg, Zentralverwaltung, S. 241.
st „keeoxnoseimus, quoä consulibus et eorum eommunitati in kerlin venäiäimus . . . censum mansorum, arearum et iocorum korensium tempore aunäinarum, propris „8kscke- penninxlre..vgl. Fidicin, historisch-diplomatische Beiträge, I, 52 .