Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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berg. In prenzlau endlich wird hinsichtlich der Grbede, des obersten Gerichts und der Mühle bemerkt, sie seien den dortigen Ratmannen verpflichtet,obliKutum eon sulibus ibillsm".

Die ätädte schienen auf dem Wege, sich zu städtischen Republiken nach der Art der Reichsstädte von Altdeutschland auszuwachsen. Weit über die Grenzen ihrer. Mauern und ihr er Gemarkung hinaus dehn ten sie ihren §ms lüß^ au s, i ndem si e Kw- zelne nutzbare Recbte/GrundzinsenZRirchenzehnt, selbst aaine Dörfer erwarben, wie ja denn Fälle von Einverleibung ganzer Dörfer (Luckenberg bei der Altstadt Bran­denburg) bereits im f2. Jahrhundert bezeugt sind?) Am 26. Januar 1,2 ist er­kaufte z. B. die Neustadt Brandenburg das Dorf Stenow, den Rietz Woltitz mit dem Kruge Tracow?) Die unmittelbar an die Mauern grenzenden städtischen Ländereien schützte man durch Landwehren; so gestaltete laut Urkunde von s27st Graf Albrecht von Lindow den Bürgern von Wusterhausen a. D., eine Landwehr zu graben?) Reste einer solchen haben sich bei Wittstock bis auf den heutigen Tag er­halten. Wie kraftvoll auch die einzelnen Bürger ausgriffen, erweisen die Angaben des Landbuches Kaiser Karls IV. vom Jahre f275, denen zufolge eine große Anzahl von städtischen Patriziern, in Berlin-Tölln die Reiche, Schaum, Paris, sich in dem Besitz der von den Bauern zu leistenden Abgaben und Dienste befand.

Weiterhin ist ein beze ichnender Zug die Erwerbung von Waldungen. Manche niärkische^Städte,,,z^B,.Fürstenwalde und Münck)eberg^Haben im .Jahrhundert bereits den Mruud. .ZU..ihrLmchLutigLwWochlstand..-^idu.rch gLlegt, daß sie sich in den Besitz von mehrer en Tausend Hektar Wald setzten, t 2 1 2 verlieh Markgraf Wolde- mar der Stadt Nauen die Holzungsgerechtigkeit in dem gesamten Sumpf- und Heide­gebiet zwischen Zotzen und Brieselang,krnitionem omninm liAuormn in nostiV pulnllidns et li^nis jaeentibns Inter meriens clietas 2usen et Lrisenlnneb?")

Besonders ausgeprägt erscheinen die meisten Richtlinien dieser Entwicklung bei B e r l i n - E ö l l n, wie aus den Angaben des Berlinischen Stadlbuchs aus dem Ende des Ich. Jahrhunderts erhellt. Schon in der Zeit der Wittelsbacher und Luxemburger beginnen die Schwesterstädte an der Spree, dank ihrer für den Handel selten günstigen Lage, sich einen ebenbürtigen Platz neben den Städten Bran­denburg und Frankfurt zu erobern. Der Rat setzte sich in den Pfandbesitz der landes­herrlichen Mühlen am Mühlenhof, ließ sich durch Rudolf von Sachsen 1222 mit dem Eigentum an allen Juden begnadigen, pachtete den sogenannten Herrenzoll, d. h. das Recht, für eine jährliche Zahlung von 100 Mark Silber alle eingebrachten Waren zu besteuern und erhielt endlich 126 st ein Münzprivileg und damit die Berechtigung, nach Stendaler Münzfuß Pfennige und Halbpfennige

H Riedel XVIII, 2H: Arnswalde erwirbt 60 Hufen in Sammenthin; vgl. Landbuch von 1575 betr. planow: ?. esr lots cleserts et gppl-oprists eivitsti Branäeburx (Fidicins Ausg., S. W6). Riedels Kodex bietet eine Überfülle von Beispielen.

Riedel IX,

h Riedel XXIV, 585.

H Riedel VII, 508; vgl. Urk. für Treuenbrietzen von 15^2, v. Raumer, Loäex Lontinus- tus, I, 5.