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Rückgang der Dörfer.
Im ausgeprägten Gegensatz zu der aufsteigenden Linie, auf der sich die Städte bewegen, steht die Stagnation, um nicht zu sagen der Rückschritt, der sich in ^ ^SrW^n GemMden .zesgt Mid.in den Ihnen innerlich verwandten, später söge-, nannten wediatstädten . Denn während sm 14. Jahrhunde rt, zur Zeit als die Landesherren di e Ausgaben der Verwaltung und d ie Rosten langwieriger.Ariege zum Teil durchVeräußeruna ihrer Gerechtsame bestritten, der Adel, die Geistlichkeit und nicht z um wenigsten die Städte ihre Macht auf Rasten der landesh errlichen verstärkten, gingen die Dorfgemeinden sä.nzlich.lM.WS, denn nicht sie erwarben die Berechtigung, die von den Bauern zu leistenden Abgaben einzuziehen, sondern diese gingen an ritterliche, geistliche oder bürgerliche Grundherren über?)
Eine Fülle von Urkunden veranschaulicht das allmähliche Fortschreiten dieses Prozesses, zuerst die Veräußerung der Gerechtsame an private, dann die freilich erst um die Wende des 15.. Jahrhunderts sich allgemach vollziehende Vereinigung der ve rschiedena rti gen Rechte inn erhalb ei nes Dorfes in einer Hand. In Schöneberg hei Berlin gelangte die Berechtigung zur Einziehung der'genchtlichen Strafgelder, in Groß-Lichterfelde der Zehnt — paetus oder Pacht genannt — in dem einen Dorf die Bede, im anderen der wagendienst der Bauern durch Veräußerung in den Besitz fremder Personen. Und im Landbuch Raiser Rarls IV. von 1,375 wiederholt oft genug der markgräfliche Schreiber, mag er von einem Dorf im Barnim oder Havelland, im Teltow oder in der Zauche sprechen: „Der Herr Nlarkgras hat hier keine Gerechtsame mehr, man erinnert sich auch nicht, daß er je welche besessen hätte," oder er schließt die Beschreibung eines Dorfes mit einemSatze wie : „Das gesamte Dorf Deutsch-Borke (Zauche) gehört mit allen Gerechtsamen dem Ritter Rudolph von Oppen." Uber das m derselben Landschaft gelegene Dorf Neuendorf heißt es (in wörtlicher Übersetzung): „Die gesamte svon den Bauern zu zahlendes Bede bezieht der Ritter Henning von Aiesar, der zugleich die oberste Gerichtsbarkeit besitzt und dem die Spanndienste zu leisten sind. Gr erkaufte diese Gerechtsame von Schynen, Schönen von Broseke, welcher sie von Falke erkaufte, der sie gewaltsam der Agnes Luders, die sie als Wittum besaß, entrissen hat, violenter- usnvpnvtt ab ^xnoto Luders, enins kult dotnlieinnr."
Häufig und charakteristisch für jene Tage ist die Zersplitterung, hatten doch in dem Teltowdorfe Groß-Ziethen die Hüfner und Rossäten Zins, Bede und Pacht sowie Dienste nicht weniger als fünf markgräflichen Lehnsmannen zu entrichten. In den meisten Dörfern ist die Liste der Personen, denen die Bauern pflichtig waren, recht lang, in der Alt- wie in der wittelmark, z. B. in Buckow, südlich von Berlin?)
Von Entwicklung des Gemeindelebens konnte um so weniger die Rede sein, als Fehden das Land in Atem hielten, viele Dörfer, wie sich aus Grund des Landbuchs von 1337 für das Land Arnswalde Nachweisen läßt, wüst wurden und die des Waffentragens entwöhnten Bauern, von denen man schon längst keine Teilnahme mehr an der
ft vgl. Spangenberg, S. 241.
ft Line Ausnahme war Bust in der Altmark (Landbuch, S. 2iy).
