Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
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ziehen, wohin er will, mit seinem beweglichen Vermögen." So können wir hieraus entnehmen, daß der Bauer ungehindert wegziehen konnte und von einer Aisbus uckssriptio, einem Gefesseltsein an die Scholle selbst in der Uckermark, wo die Tage der Bauern verhältnismäßig ungünstig war, sich noch nichts erkennen läßt.

In ähnlicher Stellung wie die Dorfbewohner befanden sich die-..Bürger derjenigen Gemeinwese n, die n var dem. Namen nach Städte. a ber doch so unbedeutend waren, daß sie sich nicht aus eia ene Füße stellen kL MÜLS. Zwei in den äußersten Grenzgebieten unserer'Nlar?"gelegene Städtchen seien als Beispiele hierfür genannt: putlitz in der prignitz und Aänigswalde im Tande Sternberg. Dort geboten schon seit dem s3. Jahrhundert die Edlen Gans, hier seit den Tagen des letzten Wittels­bacher Markgrafen die von Waldow. In die sen winzigen Städten, die sich haupt­sächlich nur noch durch ihre Jahrmärkte von den Dörfern abhoben/) waren die Bürger^en Äadtjunkern zu Diensten und Abgaben verpflichtet, ebenso wie die Dörfler dem"Gutsherrn.

Die Stände.

Zn der oben (S. 235) geschilderten Periode nach dem Aussterben der askanischen Markgrafen trieb der Sondergeist in der Mark üppige Blüten. Daher hären wir verhältnismäßig selten von allgemeinen Zusammenkünften der Tandeseingesessenen. Wurden die Stände zu Landtagen entboten, so zog man auch die Städte hinzu, und zwar herrschte zwischen ihnen nicht, gleichviel ob groß oder klein, unbedingte Gleichberechtigung, vielmehr hatten sich aus ihrer Gesamtzahl einzelne besonders hervorragende herausgehoben. In der Altmark hatte z. B. Stendal, in der prignitz perleberg, im Havelland Brandenburg, in den Territorien Barnim-Teltow Berlin- Tölln, in der Uckermark prenzlau, endlich in den Landen Lebus-Sternberg Frankfurt als Haupt- oder Sprachstadt die Führung innerhalb ihres Ge­bietes undsprach" auf den Landtagen für die kleineren Städte. Ein Landtag oderSammenunge" für die gesamte Mark fand in Anwesenheit der Vertreter des Markgrafen Ludwig, nämlich des Grafen Ulrich von Lindow und des Hasso von Wedel, im Jahre s345to dem Glden Berlin" statt, doch hatte er hauptsächlich eine negative Wirkung, denn Ritter und Bürger,Mann und Borgers", erklärten sich hier gegen die Einrichtung einer Münze und die Erhebung eines Landschosses durch den Landesherrn.Weret ok, dat Mannen und Steden eningerley Unrecht upleget were, so wolde wi Gott und unsen Heren to Hülpe nehmen, dat wi bi Rechte bleven." Im Notfall, so verabredete man endlich,schälen (sollen) die Land, die vorbeschreven stau/) ut igliken Lande twe unses Heren Mann und twe Börgere von den Steden senden, dere es noth si, di alle Vulbort (Vollmacht) und alle Macht hebben tu sukende na Genaden unß (unseres) Heren des Markgreven, dat wi bi Rechte bliwen".

tz vgl. das freilich aus späterer Zeit stammende Iahrmarktsprivileg des durch seinen Roland berühmten Domanialstädtchens Potzlow (Urk. von t58y bei Riedel XXI, 5;g).

2) Allmark, Mittelmark, Ucker- und Neumark; die Urk. steht bei Riedel <2, I, 2 H.