Im Januar 1,39 > berief der stets geldbedürftige Markgraf Jost die märkischen Stände, vornehmlich die der Mittelmark und der Prignitz, nach Berlin, um eine Beisteuer zu den Rosten der Landesverteidigung nicht nur von den Vasallen, Adligen und Städten, sondern auch von dem Bistum havelberg, das Steuerfreiheit besaß, zu fordern. Bischof Johann gewährte seinen Beitrag, jedoch mußte Jost ausdrücklich anerkennen, daß der Bischof nicht aus irgendwelcher-Verpflichtung, sondern aus reiner Freigebigkeit wegen der Notlage des Landes und damit nicht Schlösser und feste Plätze der Mark verpfändet würden, das Geld gezahlt habe?)
Lag nicht das Bedürfnis zu außerordentlichen Leistungen vor, so konnte der Fürst auch ohne Stände regieren. Landtage, aus denen wichtigere Angelegenheiten, wie z. B. Steuerbewilligungen, verhandelt wurden, fanden um i-sOO selten statt. Ls ist ein Ausnahmefall, wenn die Grafen Günther und Heinrich vonSchwarzburg alsStati- halter den „Rat, Missen und Volbort" der „Herren, Mannen und Stede" erwähnen. Die Regel ist vielmehr, daß in landesherrlichen Urkunden der Einwilligung der Stände gar nicht gedacht wird.
Viel kräftiger als in der Gesamtmark regte sich in der Epoche der Mittels- bacher und Luxemburger Markgrafen das Leben in den einzelnen Teilen der Mark, die zum Teil mit heutigen Kreisen sich deckten (prignitz)/) zumeist aber mehrere Kreise umfaßten (Mittelmark, Neumark, Uckermark), häufig genug berichten die Urkunden von Einigungen, welche die Städte dieser Gebiete schlossen, sei es, um sich über Münzprägung, oder über Landfriedensschutz und gemeinsames Vorgehen gegen Straßenräuber zu verständigen (vgl. Urk. von s322 bzw. s3ß3)?) In besonders engen Beziehungen standen die vier die Mittelmark bildenden Landschaften Havelland, Zau,che, Teltow und Barnim nebst ihrem Nebenländchen Glin. Von mittelmärkischen Tagen hören wir in den Jahren s^02 und Doch die Zwietracht zwischen Adel und
Städten ließ es zu keinem gedeihlichen, korporativen Vorgehen kommen.
Unter den Zollernschen Rurfursten von 1412 bis 1640.
Territorialstädte.
Der Beginn der Herrschaft der hohenzollern wurde auch in Hinsicht auf die Verwaltungsgeschichte der Ausgangspunkt einer neuen Epoche. Schmoller hat die Städte um 1400 als „privilegierte Genossenschaften" charakterisiert, „die in zähem, langem Kampfe Privileg auf Privileg erwarben und durch Vertrag und Geld sich in eine politische und wirtschaftliche Position nach der anderen hineindrängten"?) Eine treffliche Illustration zu diesen Morten bietet eine Urkunde von 1429, in der Markgraf Johann, des Kurfürsten Sohn und Statthalter, darüber klagt, daß die Stadt Frankfurt sich die landesherrlichen Gbergerichte und herrschaftlichen Zölle angemaßt,
h Heidemann, Brandenburg unter Jobst von Mähren, S. 23 .
2) Die Teilung der prignitz in 2 Kreise erfolgte erst verhältnismäßig spät, im ty. Jahrhundert.
Riedel 8 , III, W2f.; vgl. Spangenberg, S. 108.
Umrisse und Untersuchungen, S. 6 .