die vom landesherrlichen Vogt eingekerkerten Verbrecher befreit, Mühlen auf dem Oderstrom erbaut und die Vierwerke sich einen eigenen Richter gewählt hätten?) Doch gerade um diese Zeit begann in der Mark wie allerwärts in Deutschland das t erritoriale ^Fürstentum ans dem Hintergrund uralter Stammesgemeinschaft und in^Änlehmmg an die ständischen Städte- und Ritterkorporationen die neuen Gemeinw esen zu schaffe n, die sich als eine Zusammenfassung von Stadt und Land charakterisieren! Die brandenburgischen Kurfürsten haben nicht allein gewagt, den Städten die Beschickung der Hansetageh zu untersagen, sondern auch erreicht, daß die Verbindung märkischer Städte untereinander zerrissen wurde. Von der Mitte des sö. Jahrhunderts an ist uns kein einziger Fall der Bildung eines derartigen Sonderbundes mehr überliefert?) Und noch in anderer bhinsicht zeigt sich der wachsende.Lim. N sluß de s Landesherr^. Die Fälle von Einmischungen in die innere » städt ss ch e Verwaltung mehren sich. Friedrich I. erwirkte, daß in Frankfurt > dem Rat ein Finanzausschuß aus der Bürgerschaft zur Seite gestellt wurde. Friedrich II. untersagt den Bürgern derselben Stadt die Erhebung eines Zolls/) in Potsdam verbietet er der niederen Bürgerschaft, der „Meynheit", Beisitzer beimRat zu haben, den Spandauern bedeutet er, sie dürften die Freiarche nicht aufziehen, wenn es ihnen gelüstet?) Bekannt ist sein Vorgehen gegenüber den Spreestädten Berlin und Tölln, deren Versuch, sich eine gemeinsame Verwaltung zu schaffen, zu Streitigkeiten und fast anarchischen Zuständen geführt hatte und die daher seine Entscheidung anriefen. Er traf hier Anordnungen über Neubildung gesonderter Ratskollegien, insonderheit über Zulassung der Viergewerke, und bestand darauf, daß altem Brauch gemäß beim Wechsel des Rats der neue von ihm bestätigt würde?) Sodann, nach Niederwerfung des Aufruhrs von 1 . 447 , erfuhren Besitz und Rechte der Stadtgemeinde und der s Bürger an Lehen auf dem platten Lande eine gründliche Regelung zum Vorteil des landesherrlichen Vermögens. Die Haupträdelsführer mußten außer Lande gehen und starben im Elend, wie Alexis in seinem Roman „Der Roland von Berlin" geschildert hat. Zn perleberg sodann gaben die Streitigkeiten zwischen Gewandschneidern und Tuchmachern dem Kurfürsten Friedrich II. die erwünschte Gelegenheit, sich in die inneren Verhältnisse der Hauptstadt der prignitz einzumischen?) Und wenn er sich auch auf die Seite der Gewandschneider gestellt hatte, so entschädigte er zwölf Jahre darauf die Weber dadurch, daß er ihnen das Recht gab, auf den brandenburgischen Jahrmärkten Tuch zu schneiden; auch aus dem Privileg für die
*) vgl. Fidicin, Mark. Forsch. I, 357.
2) vgl. Ariiner, Berlin als Mitglied der deutschen Hansa, S. 3l: Auf die Androhung zehnjähriger Verhansung erwidern Berlin und Kölln am 22. Juli Z-Z52 mit der resignierten Darlegung ihrer traurigen Schicksale.
3) Noch am 20. Dkt. ZHJH hatten sich 18 märkische Städte zu einem Sonderbund zum Zweck der Beseitigung der Urteilssxrüche der westfälischen Femgerichte vereinigt.
h Riedel XXIII, is-z, 2 ,;.
°) Vgl. priebatsch, Die hohenzollern und die Städte der Mark, S. zo?.
°) vgl. Berliner Urkundenbuch 378 , 38 l, 383 ; über die kurfürstliche Konfirmation des Frankfurter Rats vgl. Riedel XXIII, 305 : Urk. von 149?- ?) vgl. Riedel I, ss ff.