Von der Regierung des Kurfürsten Johann (i486—(499) an erstarkte freilich die wirtschaftliche Position der Landesherren überall da, wo auch sie ihr volles Interesse den Domänen zuwendeten. In dreierlei Hinsicht, veränderte sich daher das Bild, das das platte Land bot.
Zuerst erwarben in manchen Dörfern, so z. B. in Wilmersdorf bei Berlin im Jahre (506, die Markgrafen die abhandengekommenen landesherrlichen Rechte wieder zurück, so daß man von ihnen im Gegensatz zu dem obenerwähnten Passus im Karolinischen Landbuche sagen konnte, daß der (Herr) Markgraf dort alle Rechte besaß (vgl. S. 242). 5o war beispielsweise in der Umgegend von Berlin derartiger Domanialbesitz recht häufig. Und bekannt ist, wie zur Zeit der Reformation infolge der Einziehung kirchlicher Güter das Domanium sich noch weiter vergrößerte. (5^2 ließ sich Joachim II. von den Untertanen des Klosters Lehnin nach dem Tode des Abtes Valentin huldigen und erließ an die „Schultheißen und gemeinen Bauern" den Befehl, von nun an seinem Amtmann Michel Happe ebenso gehorsam zu sein und ihm zu jeder Zeit dasselbe zu leisten, was sie zuvor dem Abt des Klosters Lehnin zu tun schuldig gewesen?) Ähnlich erging es manchen Bischofsstädten. So mußten von jenen Tagen an die Bürger von Fürstenwalde, anstatt dem Bischof und Domkapitel Treue zu schwören, neben ihrem Rat als eine Art Vbrigkeit den kurfürstlichen Amtmann anerkennen, dem nicht weniger als sieben ehedem geistliche Dörfer in der Umgegend unterstanden?)
Amtserbregister, besonders aus der Regierungszeit des Kurfürsten Johann Georg ((57(—(598)?) welche die genauesten Bestimmungen über die Dienste und Abgaben der Lauern enthalten, lassen den Umfang und die Bedeutung des Domanial- besitzes, mit Mittelpunkten wie den Berliner Mühlenhof/) die Städtchen und Burgen Toepenick, Wittstock und Zossen deutlich erkennen.
Eine zweite Entwicklungsreihe stand ebenfalls mit diesem Erstarken der landesherrlichen Gewalt im Zusammenhang, daneben freilich auch noch mit anderen Momenten, ;. B. dem Stocken des kolonisatorischen Vordringens der Deutschen. Der Adel, durch manche Niederlagen gewitzigt, im markgräflichen Kriegsdienst seit Eindringen des Söldnerwesens kaum mehr verwendbar, hängt den Degen an die Wand und widmet sich friedlicher Beschäftigung. In Urkunden des (6. Jahrhunderts kehrt oft mit Bezug auf einen oder den anderen Ritter das Wort wieder „wohnhaftig" in dem und dem Dorfe, ein Hinweis darauf, daß der „miles" früherer Zeit sein un- stätes, kriegerisches Wanderleben aufgegeben und sich als friedlicher Landwirt niedergelassen hat. Die von Wällen und Gräben umgebenen Ritterburgen außerhalb der Dörfer geraten in Verfall — bei den ^uitzows können wir das recht deutlich verfolgen —?) un d ihre Besitze r siedeln sich in zweistöckigen, hauptsächlich wohl nur durch
9 vgl. Sello, Lehnin <78.
2 ) vgl. Kunstdenkmäler der Provinz Brandenburg, kebus, S. ?o. b) Geh. Staatsarchiv: Erbregister von Loepenick, Ukühlenhof u. a. m.
*) vgl. holtze, das Amt M. (Schriften des Vereins für Gesch. Berlins); Spatz a. a. V., S. <Y8f. 5) Uber die schönen, von friedlicher Gesinnung zeugenden CZuitzowschen Denkmäler in der Kirche zu Kletzke, vgl. Kunstdenkmäler lvestprignitz S. < 42 .